Die Bündner Regierung hat das Rumantsch-Grischun-Lehrmittel für die dritte Oberstufe genehmigt und sich mit der Förderung des Absatzes von Nutztieren beschäftigt. Im Weiteren hat die Regierung verschiedene Strassenprojekte bewilligt.
Viehabsatz wird weiter gefördert
Der Kanton fördert den Absatz von Nutztieren, indem er Werbeaktivitäten sowie marktentlastende Massnahmen unterstützt. Die Durchführung dieser Massnahmen kann einer landwirtschaftlichen Organisation übertragen werden. In Graubünden sorgt die graubündenVIEH AG für einen optimalen Viehabsatz. Als pauschale Entschädigung erhält sie dafür für das laufende Jahr 106 000 Franken. Für die Organisation der öffentlichen Schlachtviehmärkte wird ein Sockelbeitrag von 140 000 Franken ausgerichtet. Dazu kommen Stückbeiträge für Rindvieh, Schafe und Ziegen. Zudem wird für die Förderung des Schaf- und Ziegenmarktes auch in diesem Jahr ein Beitrag von sechs Franken pro vermarktetes Tier gewährt, was bei geschätzten 20 000 Tieren einen Gesamtbeitrag von jährlich rund 120 000 Franken ausmacht. Für Schafe, welche auf den Märkten in den Südtälern gehandelt und abgeführt werden, wird ein Transportbeitrag von vier Franken pro Tier ausbezahlt.
Die auf 1. Januar 2014 in Kraft getretene Agrarpolitik 2014 – 2017 des Bundes mit dem neuen Direktzahlungssystem überlässt die Tierhaltung vollständig den Gesetzmässigkeiten des freien Marktes, da die tierbezogenen Direktzahlungen wegfallen. In diesem Sinne gewährt der Kanton einen Beitrag von 90 000 Franken zur Amortisation des Viehvermarktungszentrums Cazis. Damit sollen günstige Rahmenbedingungen für die Viehvermarktung im Kanton realisiert werden.
Rumantsch-Grischun-Lehrmittel für die dritte Oberstufe bewilligt
Ab dem Schuljahr 2015/16 wird das Sprachlehrmittel in Rumantsch Grischun für die dritte Oberstufe zur Verfügung stehen. Die Regierung hat die Erarbeitung des Sprachlehrmittels "Siador" für die dritte Oberstufe gutgeheissen. Die Projektkosten betragen maximal 422 500 Franken. Das Sprachlehrmittel besteht aus einem Lese- und Arbeitsbuch, vier Arbeitsheften, vier Lehrerkommentaren, ein bis zwei CDs sowie internetbasierten Zusatzmaterialien. Das Lehrmittel für die 1. Oberstufe ("Vi e nà") findet bereits in den Schulen Verwendung. Das Lehrmittel für die 2. Oberstufe ("Qua e là") befindet sich derzeit noch in Erarbeitung.
Aus Gemeinden und Regionen
- Avers: Das von der Gemeinde Avers am 24. Oktober 2013 beschlossene Baugesetz wird genehmigt. Die Gemeinde Avers hat im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung ihr Baugesetz revidiert und auf die kantonale Raumplanungsgesetzgebung (KRG und KRVO) abgestimmt. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wurde ebenfalls berücksichtigt. Damit verfügt die Gemeinde über ein zeitgemässes Baugesetz.
- Churwalden: Die von der Gemeinde Churwalden am 13. September 2013 beschlossene Teilrevision der Verfassung wird genehmigt. Revisionsgrund bildet die Auslagerung des gemeindeeigenen Elektrizitätswerks in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt (Rabiosa Energie). Dies erfordert die Anpassung der Verfassung.
- Maloja: Dem Zusammenschluss der Grundbuchkreise Oberengadin und Bregaglia zum Grundbuchkreis Maloja mit Sitz in St. Moritz wird rückwirkend auf den 1. Januar 2014 zugestimmt.
Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung folgende Strassenprojekte bewilligt:
- Lukmanierstrasse: Das Strassenprojekt für die Instandsetzung der Lukmanierstrasse, Abschnitt Caschlatsch – Plaun da Fravia wird mit einigen Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen genehmigt. Die Lukmanierstrasse hat die Funktion einer Hauptverkehrsstrasse, die von der Surselva durch das Val Medel bis zur Tessiner Grenze verläuft. Der Abschnitt Caschlatsch – Plaun da Fravia der Lukmanierstrasse mit zahlreichen Kunstbauten ist in einem schlechten baulichen Zustand. Die Länge der zu sanierenden Strecke beträgt ca. 900 Meter. Die Linienführung der Strasse wird beibehalten. Es ist kein Ausbau der Strasse vorgesehen.
- Oberalpstrasse: Das Projekt für die Korrektion der Oberalpstrasse, Rückbau Galerien Oberalp wird mit einigen Auflagen und spezialgesetzlichen Bewilligungen genehmigt. Die Oberalpstrasse ist Bestandteil der Ost-/Westachse des schweizerischen Hauptstrassennetzes und bildet die Basiserschliessung für die Surselva. Die Galerien Oberalp Pardé 1 und 2 zwischen dem Weiler Tschamut und dem Oberalppass sind baulich in einem schlechten Zustand und müssten in Stand gesetzt werden. Nach diversen Abklärungen wurde in Berücksichtigung der zu erwartenden Blocksturz- und Lawinengefahr entschieden, die sanierungsbedürftigen Galerien Pardé 1 und 2 zurückzubauen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden