Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat die prozentuale Beitragsleistung der öffentlichen Hand an stationäre Spitalbehandlungen für 2015 festgelegt. Im Weiteren hat sich die Regierung mit Projekten und Geschäften aus Gemeinden und Regionen beschäftigt. 

Stationäre Behandlungen zu 55 Prozent durch öffentliche Hand finanziert
Kanton und Gemeinden tragen 2015 einen unverändert hohen Anteil der Kosten von stationären Spitalbehandlungen. Die Regierung hat den Anteil der öffentlichen Hand an den Kosten der zwischen den Spitälern und den Geburtshäusern mit den Krankenversicherern für das Jahr 2015 vereinbarten oder hoheitlich festgelegten Pauschalen für stationäre Behandlungen wie in den Vorjahren auf 55 Prozent festgesetzt. Im Jahr 2012 betrugen die von der öffentlichen Hand in Graubünden getragenen Kosten stationärer medizinischer Leistungen rund 180 Millionen Franken. Auf den Kanton entfallen 90 Prozent, auf die Gemeinden zehn Prozent des Anteils der öffentlichen Hand. 

Kantonsbeitrag für neue Aussenwohngruppe der Stiftung Scalottas
Der Kanton unterstützt eine Erweiterung des Kompetenzzentrums für Menschen mit Behinderung der Stiftung Scalottas in Scharans. Um eine seit dem Jahr 2010 andauernde Überbelegung der Einrichtung zu beheben, sollen acht weitere geschützte Wohn- und Tagesstrukturplätze in einer Aussenwohngruppe geschaffen werden. Dazu beabsichtigt die Stiftung in Scharans den Kauf einer benachbarten Liegenschaft. Für die Regierung ist der Bedarf nach einer Erweiterung des Platzangebotes ausgewiesen. Der Stiftung Scalottas wird gestützt auf das Behindertenintegrationsgesetz an den Kauf der Liegenschaft ein Beitrag von 764 000 Franken zugesichert. Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung. Aktuell nutzen 72 Personen geschützte Wohn- und Tagesstrukturplätze der Stiftung Scalottas. Die bestehende Infrastruktur wurde für die Betreuung von 65 Personen konzipiert. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Lohn: Die von der Gemeinde Lohn am 30. August 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Mit der Teilrevision werden unter anderem Wohnbauzonenerweiterungen im Gesamtumfang von rund 0,34 Hektaren vorgenommen.
  • Davos: Der von der Gemeinde Davos beschlossene Zonenplan und Generelle Erschliessungsplan 1:500 Schiabach vom 22. September 2013 wird genehmigt. Das Planungsmittel beinhaltet vier kleinflächige Ergänzungen der Zentrumszone. 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Bündner Verband für Sport: Dem Bündner Verband für Sport wird für verschiedene Tätigkeiten im Jahr 2014 aus dem Sport-Fonds ein Beitrag von maximal 38 000 Franken zugesichert. Das Projekt des Verbandes für ein erstmaliges Jahrbuch des Bündner Sports wird zusätzlich unterstützt. Für die fünf geplanten Herausgaben 2014 bis 2018 wird ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von insgesamt höchstens 47 000 Franken gewährt. Beabsichtigt ist ein Jahrbuch, das den gesamten Bündner Sport abbildet und den Vereinen und Verbänden im Kanton eine Plattform bietet. Die Bündner Meisterinnen und Meister in allen Alterskategorien und Disziplinen sollen in einem statistischen Teil aufgeführt werden. Zudem soll jedes Jahrbuch jeweils einen geschichtlichen Aspekt des Bündner Sports aufarbeiten. Ziel des Jahrbuchs ist es, die Wertschätzung für den Bündner Sport und das Ehrenamt zu steigern sowie die Leistungen und Erfolge der Bündner Athletinnen und Athleten in einem Nachschlagewerk festzuhalten.
  • Skiclub Beverin: Für den Neubau der "Clubhütte Wanna Obergmeind" wird dem Skiclub Beverin aus dem Sport-Fonds ein Beitrag von maximal 43 000 Franken gewährt. Das neue Clubhaus soll während Rennveranstaltungen als Zielhaus Raum für die Unterbringung der Zeitmessungs- und der Speaker-Infrastrukur bieten. Es dient als Materiallager und enthält neben einer kleinen Küche auch sanitäre Anlagen sowie einen Video- und Aufenthaltsraum.

Strassenprojekte
Die Regierung hat folgendes Strassenprojekt bewilligt:
- Malojastrasse: Das Projekt für die Korrektion der Malojastrasse, Abschnitt Ponte Spino – Castasegna, wird mit einigen Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen genehmigt. Die Malojastrasse H3b ist eine wichtige Verkehrsachse zwischen Silvaplana und Castasegna. Infolge von zunehmenden Verkehrslasten weist sie im Abschnitt Brücke Spino bis Castasegna Belagsschäden auf. Der Querschnitt der bestehenden Strasse entspricht mit einer Breite von 5,50 bis 6,00 Metern nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Der Abschnitt Brücke Spino bis Castasegna ist das letzte Teilstück zwischen Casaccia und Castasegna, welches noch nicht auf den Regelquerschnitt des Tiefbauamtes ausgebaut ist.

Im Weiteren hat die Regierung 5,736 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Punt Val Lumpegna
- Carasolestrasse / Zur Italienischen Strasse, Roveredo – Beffen – Carasole: Baumeisterarbeiten Ponti Val de Sott / Sora 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel