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Die Bündner Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über die Reform des Finanzausgleichs (FA-Reform) bestimmt. Im Weiteren hat sie sich mit Vorlagen des Bundes – so zur Quellenbesteuerung und zur Altersvorsorge – beschäftigt. 

Über die FA-Reform wird am 28. September 2014 abgestimmt
Das Volksreferendum und das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über den Erlass des Gesetzes über die Reform des Finanzausgleichs im Kanton Graubünden (Mantelgesetz über die FA-Reform) sind mit 1998 gültigen Unterschriften beziehungsweise mit 19 unterstützenden Gemeinden zustande gekommen. Auf Beschluss der Regierung findet die Volksabstimmung über die FA-Reform am 28. September 2014 statt.
Beide Referenden wurden am 18. März 2014 eingereicht. Für das Volksreferendum im Zusammenhang mit dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung von Gesetzen sind mindestens 1500 Unterschriften notwendig. Das Gemeindereferendum muss von mindestens einem Zehntel der Gemeinden im Kanton unterstützt werden (aktuell total 146 Bündner Gemeinden). Es wird, soweit das Gemeinderecht keine abweichenden Regelungen enthält, durch übereinstimmende Beschlüsse der Gemeindevorstände gefasst. 

Revision der Quellenbesteuerung ist zu überarbeiten
Die Bündner Regierung unterstützt im Grundsatz die Revision der Quellenbesteuerung auf Bundesebene. Die Revision hat zum Ziel, steuerliche Ungleichbehandlungen von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu beseitigen. Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an den Bund festhält, ist der Revisionsentwurf aber zu korrigieren. So ist bei der Quellenbesteuerung die heute bestehende Mindesteinkommensgrenze von 120 000 Franken für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beizubehalten. Der Bund will diese Limite auf 65 000 Franken herabsetzen. Im Kanton Graubünden würden dadurch 20 000 Quellensteuerpflichtige neu einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegen, wodurch für den Kanton ein Verwaltungsaufwand in der Höhe von 1,25 Millionen Franken entstehen würde. Zudem besteht nach neuem Recht die Möglichkeit, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen (für "Ansässige" und "Quasi-Ansässige").
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Der Abzug wird durch den Arbeitgeber bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz vorgenommen. 

Reform der Altersvorsorge 2020 befürwortet
Die vom Bund angestrebte Reform der Altersvorsorge 2020 wird von der Bündner Regierung grundsätzlich begrüsst. Ausdrücklich befürwortet wird das Ziel des Reformvorhabens, das Leistungsniveau in der Altersvorsorge zu erhalten. Leistungskürzungen im Bereich des verfassungsmässigen Auftrages zur Existenzsicherung sind aus Sicht der Bündner Regierung nicht möglich. Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an den Bund schreibt, enthält das Reformpaket bedauerlicherweise keine konkreten Vorschläge für die notwendige Reform der Ergänzungsleistungen (EL). Diese wären unabhängig von der notwendigen Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zu begrüssen.
Von der Regierung anerkannt wird, dass bei der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ein Bedarf an Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer besteht. Vorerst ist jedoch nur eine Erhöhung um ein Mehrwertsteuer-Prozent freizugeben. Das zweite Mehrwertsteuer-Prozent soll erst dann erhoben werden, wenn es dringend notwendig ist.
Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 will der Bund unter anderem ein Rentenalter für Frauen und Männer von 65 Jahren erreichen, eine flexible Gestaltung der Pensionierung ermöglichen sowie Leistungen und Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. 
 
Wildzaun-Richtlinien neu in Verordnung aufgeführt
Die Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung in der Landwirtschaft ist von der Regierung angepasst worden. Neu werden in der Verordnung die massgebenden Richtlinien für die Erstellung von Hirsch- und Rehzäunen aufgeführt. Zudem werden die Verfahrensabläufe vereinfacht, indem Fristen zum Einreichen von Beitragsgesuchen für die Wildschadenverhütung in der Verordnung gestrichen werden.
Grundsätzlich kommt der Kanton für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen auf, welche durch Wild und Steinwild verursacht worden sind. Der Anspruch auf eine Entschädigung kann aber entfallen oder wird herabgesetzt, wenn der Geschädigte die zumutbaren und im kantonalen Jagdrecht festgelegten Abwehrmassnahmen nicht getroffen hat. 
 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Stiftung Heilpädagogischer Dienst Graubünden: An den Umbau und die Erneuerung der Geschäftsstelle Chur der Stiftung Heilpädagogischer Dienst Graubünden wird ein Baubeitrag von maximal 291 680 Franken zugesichert. Es werden Büroarbeitsplätze geschaffen sowie verschiedene Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten durchgeführt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 11,3 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Chlusstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten RhB-Unterführung Pardisla
- Italienische Strasse: Metallbau- und Korrosionsschutzarbeiten im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Rheinbrücke Reichenau
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten S. Martin – Quadra
- Lukmanierstrasse: Baumeisterarbeiten Stgegia
- Luvenstrasse: Baumeisterarbeiten Starpuns – Luven
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Strassenkorrektion Lumneins
- Surcuolmstrasse: Baumeisterarbeiten Valata – Surcuolm innerorts 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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