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Die Bündner Regierung spricht sich gegen eine Kürzung der Mittel im Finanzausgleich des Bundes aus. Das bestehende Finanzausgleichsystem hat sich bewährt und sorgt für die nötige Solidarität unter den Kantonen. Im Weiteren hat sich die Regierung mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst. 

Finanzausgleichsystem des Bundes: Keine Reduktion der Mittel
Die seit 2008 wirksame Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat sich grundsätzlich bewährt. Dies hält die Bündner Regierung in Übereinstimmung mit einer Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen in einer Vernehmlassung zum zweiten NFA-Wirksamkeitsbericht des Bundes fest. Die NFA stärkt die ressourcenschwachen Kantone, ohne dass die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone massgeblich eingeschränkt werden. Weder eine Reduktion der Ausgleichsgefässe noch eine substanzielle Korrektur an der Berechnungsmethodik ist deshalb angezeigt. Der Vorschlag des Bundesrates, die bisherigen Grundbeiträge im NFA-Ressourcenausgleich für die kommende Vierjahresperiode 2016 bis 2019 zu reduzieren, wird vom Kanton Graubünden klar abgelehnt. Die Unterschiede zwischen den Kantonen in der Ressourcenkraft und der Steuerbelastung sind nach wie vor sehr gross und haben sich nicht vermindert. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe müsste im Gegenteil erhöht werden, um eine stärkere und nachhaltige Reduktion der Disparitäten zu erreichen. Es ist aus Sicht der Bündner Regierung überaus wichtig, dass die Solidarität zwischen den Kantonen erhalten bleibt. 

Grundlagen zur Festlegung der Gewässerräume erstellt
Bis Ende 2018 müssen die Kantone entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Die Gewässerräume sind extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften. Dies verlangt das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes. Die Regierung hat von den Arbeiten zur Umsetzung dieser Bundesvorgabe Kenntnis genommen. Die Festlegung der Gewässerräume erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen einer Revision der Nutzungsplanung. Ausgeschieden werden neu Gewässerraumzonen. Als Hilfeleistung stellt der Kanton den Gemeinden eine Grundlagenkarte "Gewässerraum" für die grossen Talflüsse sowie einen Leitfaden zur Gewässerraumausscheidung zur Verfügung. Die Gemeinden werden aufgefordert, die Ausscheidung der minimalen Gewässerräume innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist umzusetzen.
Als weitere Vorgabe des Bundes haben die Kantone bis Ende 2014 eine Planung zur Gewässerrevitalisierung einzureichen. Damit sich die Gemeinden in den Planungsprozess einbringen und allfällige Revitalisierungsprojekte anmelden können, wird dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Almens, Paspels, Pratval, Rodels und Tomils: Die von den Gemeinden Almens, Paspels, Pratval, Rodels und Tomils am 28. März 2014 beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss der Gemeinden zur neuen Gemeinde Domleschg per 1. Januar 2015 wird genehmigt. Über den Gemeindezusammenschluss wird der Grosse Rat entscheiden.
  • Buseno: Das Projekt "Steinschlagschutz Botegh" auf Gemeindegebiet von Buseno wird genehmigt. An das Projekt zum Schutz der Calancastrasse vor Felsstürzen wird ein Beitrag von höchstens 525 000 Franken zugesichert.
  • Safiental: Der Gemeinde Safiental wird an die Erneuerung der Elektrizitätsversorgung Thalkirch unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von maximal 84 160 Franken zugesprochen. Die Erneuerung wird in Zusammenhang mit dem Ausbau der Verbindungsstrasse Thalkirch bis Turrahus ausgeführt.
  • Savognin: Die von der Gemeinde Savognin beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 9. Dezember 2013 wird genehmigt. Damit wird die nutzungsplanerische Grundlage für die Umsetzung eines Hotel- und Erlebnisbadprojektes geschaffen. Für das Projekt wird ein Teil der bestehenden Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf der Parzelle Nr. 304 im Umfang von rund 1,5 Hektaren in eine neue "Touristikzone Barnagn" umgezont.
  • Schluein: Dem Abwasserverband Gruob mit Standort in der Gemeinde Schluein wird an den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Gruob ein Beitrag von höchstens 242 775 Franken gewährt.
  • Vals: Das im Auftrag der Gemeinde Vals vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Lawinenverbauung Gufer/Zortsboda" wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 1,786 Millionen Franken zugesichert. Bei der Erarbeitung einer neuen Lawinen-Gefahrenkarte in der Gemeinde Vals wurde ersichtlich, dass sich aus dem Gebiet "Gufer/Zortsboda" Lawinen lösen und den Talboden erreichen können. Das Projekt dient zum Schutz der Siedlungen und Verkehrswege. Die Ausführung erfolgt in vier Bauetappen, Projektabschluss ist im Jahr 2017.
  • Vaz/Obervaz: Die von der Gemeinde Vaz/Obervaz am 3. März 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Im Generellen Erschliessungsplan 1:5000 Teilrevision (Ausbau Mountainbike Rothorn) wurden neue Mountainbike-Freeride-Strecken festgesetzt.
  • Viamala: Der vom Regionalverband Regio Viamala am 22. Mai 2013 beschlossene regionale Richtplan Siedlung und Ausstattung wird mit Vorbehalten genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen ist eine in den Richtplan aufgenommene neue Industrie- und Gewerbezone Plattis, Sils i.D., beim Anschluss Thusis Süd.

Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 1,49 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Furnastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Furna – Hinterberg 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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