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Die Bündner Regierung sieht den Erlass einer Planungszone Vial in Domat/Ems als gerechtfertigt und weist eine dagegen eingereichte Beschwerde ab. Zudem hat die Regierung vom zweiten Bericht über die Tätigkeiten und Projekte der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung Kenntnis genommen. 

Beschwerde gegen Erlass der Planungszone Vial abgewiesen
Die Regierung hat eine Beschwerde der Holzindustrie Pfeifer AG gegen die von der Gemeinde Domat/Ems am 7. April 2014 erlassene Planungszone in Bezug auf die Industriezone Vial abgewiesen. Für die Regierung ist ein Planungsbedürfnis der Gemeinde im Zusammenhang mit der Industriezone Vial gegeben. Die ursprüngliche Nutzungsplanung, welche auf ein Grosssägewerk für jährlich 600 000 Kubikmeter Holz ausgerichtet war, muss aufgrund der veränderten Verhältnisse überprüft werden. Die vielfältigen Fragestellungen rund um die Zonengrösse, die Flächenwidmungen und den Charakter der zulässigen Betriebe rechtfertigen den Erlass der Planungszone. Angesichts der Entwicklungen seit dem ursprünglichen Planerlass im Jahr 2005 war die Gemeinde Domat/Ems zu diesem Schritt nicht nur berechtigt, sondern unter dem Aspekt der haushälterischen Bodennutzung geradezu verpflichtet.
Der Zweck von Planungszonen besteht darin, zu verhindern, dass die Baubehörde Baubewilligungen erteilen müsste, die den vorgesehenen neuen Vorschriften und Planungen widersprechen könnten. Im vorliegenden Fall soll konkret ausgeschlossen werden, dass auf dem Areal holzverarbeitende Nebenbetriebe ohne eine Sägerei entstehen. Ein solches Szenario widerspräche sowohl der hinter einer funktionierenden Holzkette sich verbergenden Grundidee eines florierenden Holzmarktes als auch den Vorgaben der kantonalen Richtplanung, wonach es sich beim Areal der Industriezone Vial um ein strategisches Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung für hochwertige, wertschöpfungsstarke und exportorientierte Unternehmungen handelt. Unter diesen Umständen ist die Absicht der Gemeinde, die zeitliche Abfolge in Bezug auf den Zeitpunkt der Erstellung einer Sägerei resp. holzverarbeitender Nebenbetriebe klar zu regeln, nachvollziehbar und schützenswert. 

Zweiter Tätigkeitsbericht zum Klimawandel liegt vor
Graubünden ist als Bergkanton von der Klimaerwärmung besonders betroffen. Deshalb muss die Verwaltung, aber auch die Privatwirtschaft, den Faktor Klimawandel in ihre Planung miteinbeziehen. Das Amt für Natur und Umwelt ist von der Regierung beauftragt worden, periodisch über die Tätigkeiten der Verwaltung im Bereich Klimawandel zu berichten. Mit dem vorliegenden Bericht legt das Amt nun eine zweite aktualisierte und revidierte Auflage für das Jahr 2014 vor. Die Dienststellen des Kantons präsentieren in Form von thematischen Beiträgen ihre aktuellen Projekte im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Trotz vieler durchaus effektiver Massnahmen wird die Klimaerwärmung weiter fortschreiten. Zusätzliche Massnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung sind daher unumgänglich, um negative Auswirkungen auf Gesundheit, Biodiversität, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus zu vermeiden. Es müssen Strategien formuliert und daraus Massnahmen entwickelt werden, um im Sinne der Nachhaltigkeit ein intaktes ökologisches und ökonomisches Umfeld zu erhalten. Der Bund hat mit seiner Klimastrategie und dem Aktionsplan "Anpassung an den Klimawandel" entsprechende Schritte eingeleitet, welche auch in eine geplante "Klimastrategie Graubünden" einfliessen werden. Mit dieser soll der Regierung ein Instrument zur Verfügung gestellt werden, mit welchem sie die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen koordiniert angehen kann. Die kantonale Klimastrategie, die im Rahmen des Regierungsprogramms 2017-2020 zu konkretisieren ist, wird sämtliche Prozesse und Tätigkeiten beinhalten, welche direkt oder indirekt mit der Klimaanpassung und dem Klimaschutz zu tun haben und in der kantonalen Verwaltung bereits heute umgesetzt sind oder in Zukunft in Angriff genommen werden. 

Gegen nationales Zentrum für Qualität im Gesundheitswesen
Die Bündner Regierung lehnt das Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ab. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will der Bund die Grundlagen für die Errichtung eines nationalen Zentrums für Qualität im Gesundheitswesen schaffen. Das Zentrum soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Leistungen sowie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an den Bund festhält, ist das als öffentlich-rechtliche Anstalt konzipierte Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht notwendig, damit der Bund seinen Verpflichtungen zur Qualitätssicherung nachkommen kann. Diese Aufgabe hat das Bundesamt für Gesundheit. Mit der Errichtung eines Zentrums für Qualität würden nur unnötige und aufwendige Parallelstrukturen geschaffen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Cazis: Für die Mehrkosten der Arbeiten der Gesamtmelioration Sarn wird unter der Voraussetzung eines Beitragssatzes des Bundes von 50 Prozent ein kantonaler Beitragssatz von 35,5 Prozent oder maximal 958 500 Franken festgelegt.
  • Felsberg: Die Regierung hat die nutzungsplanerischen Grundlagen der Gemeinde Felsberg für die Schaffung eines Solarkraftwerkes im stillgelegten Steinbruch Calinis genehmigt. Mit dem Vorliegen einer forstrechtlichen Regelung für die Zone für Sonnenenergieanlagen können bisherige Sistierungsbeschlüsse der Regierung aufgehoben werden. Die Ersatzmassnahmen werden neu ausserhalb des Steinbruchareales geleistet. Vorgesehen sind mit der Pflege des Eichenstandortes "Dürregg" und der Eichenverjüngung Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes.
  • Felsberg: Die von der Gemeinde Felsberg am 18. Mai 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Ortsplanungsrevision beinhaltet die Ausscheidung einer Pferdeausbildungs- und Pferdezuchtzone im Gebiet Hoharai.
  • Saas: Das Projekt der Gemeinde Saas für die Verbauung des Oberdorfbachs wird genehmigt. Es wird ein Kantonsbeitrag von maximal 343 750 Franken gewährt. Das Projekt beinhaltet den Bau von neuen Wildbachsperren und neuen Sohlenriegeln. Zusätzlich werden Uferverbauungen durchgeführt.
  • Surava: Die am 30. April 2013 von der Gemeinde Surava beschlossene projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung für die Fischzuchtanlage Taufs wird im Einvernehmen mit der Gemeinde nicht genehmigt. Für die Ortsplanungsrevision besteht kein Bedarf mehr.
  • St. Antönien: Für die Mehrkosten der Arbeiten der Gesamtmelioration Ascharina der Gemeinde St. Antönien wird unter der Voraussetzung eines Beitragssatzes des Bundes von 47 Prozent ein kantonaler Beitragssatz von 37,3 Prozent oder maximal 410 300 Franken festgelegt.
  • Tarasp: Das im Auftrag der Gemeinde Tarasp vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Steinschlagschutz Sgnè" wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 105 000 Franken zugesichert. Das Siedlungsgebiet in der Fraktion "Sgnè" wird mit Steinschlagschutznetzen gesichert.
  • Zuoz: Die von der Gemeinde Zuoz am 23. April 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Mit einer Teilrevision des Baugesetzes wird bestimmt, dass die Baubehörde ausserhalb der Bauzone und in der Gewerbezone Trapezblechdächer bewilligen kann, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht negativ beeinflusst wird.

Strassenprojekte
- H13 Italienische Strasse, Cazis: Die Regierung hat ein Lärmsanierungsprogramm für die Italienische Strasse im Bereich der Gemeinde Cazis genehmigt. Das Projekt umfasst den Abschnitt innerhalb der Gemeindegrenze von Cazis vom Bahnhof Rothenbrunnen bis zur Brücke über den Caznerbach und beinhaltet den Ersatz der alten Strassenbeläge.

Im Weiteren hat die Regierung 965 000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- A28, Nationalstrasse Prättigau: Arbeiten im Baunebengewerbe für die Umfahrung Küblis 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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