Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die durch die Gemeinde Laax verfügte Planungszone teilweise unzulässig ist. Die Gemeinde muss das Baubewilligungsverfahren für die geplante Nutzung des Hotels Rustico als Asylzentrum fortführen.
Die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesgericht mit Urteil vom 25. August 2014 ihrer Argumentation gefolgt ist. Im Mai 2013 reichte der Kanton bei der Gemeinde Laax ein Baugesuch für die Umnutzung des Hotels Rustico in ein Asylzentrum ein. Der Gemeindevorstand Laax erliess daraufhin eine kommunale Planungszone, welche die beabsichtigte Nutzung als Asylzentrum bis zum Abschluss eines langjährigen Planungsverfahrens verunmöglicht hätte und sistierte das Baugesuch. Das Verwaltungsgericht Graubünden hiess die dagegen durch den Kanton erhobene Beschwerde im Oktober 2013 teilweise gut und wies die Gemeinde an, das Baubewilligungsverfahren weiterzuführen. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt.
Die Regierung fordert von der Gemeinde Laax jetzt eine konstruktive Haltung. Sie erwartet insbesondere aufgrund der momentan akuten Lage mit den stark ansteigenden Zuweisungen von Asylsuchenden eine rasche Erteilung der Baubewilligung, so dass der Betrieb des Asylzentrums ohne weiteren Verzug aufgenommen werden kann. Regierungsrat Christian Rathgeb wird mit der Gemeinde Laax Kontakt aufnehmen.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden