Am 22. September 2013 hat sich das Bündner Stimmvolk für die kantonale Volksinitiative "Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft" ausgesprochen. Die Initiative wurde damals in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Die Regierung unterbreitet nun dem Grossen Rat die Botschaft zum ausgearbeiteten Entwurf für einen Verfassungsartikel.
Das Initiativbegehren hatte die Aufnahme eines klaren Bekenntnisses gegen Kohlekraftwerke in die Kantonsverfassung und für Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, ein Investitionsverbot in Kohlekraftwerke verlangt. Sie wendet sich damit ganz allgemein gegen die Kohlekraft als Energieträger und fordert für die Zukunft ein entsprechendes Verhalten von allen Unternehmen mit Beteiligung des Kantons. Konkret zielte die Initiative gegen das Projekt der Repower in Saline Joniche, dem einzigen Kohlekraftwerkvorhaben eines Unternehmens mit Kantonsbeteiligung.
Anliegen teilweise bereits umgesetzt
Die am 22. September 2013 angenommene "Kohleinitiative" hat bereits vor deren Umsetzung Wirkung entfaltet. So hat die Regierung das Volksanliegen bei der Ausarbeitung ihrer Eignerstrategie für die Repower berücksichtigt und vom Bündner Energieunternehmen gefordert, geordnet und verbindlich aus dem Kohlekraftwerkprojekt in Saline Joniche auszusteigen. Gleichzeitig hat sie verlangt, dass das Unternehmen sich nicht mehr an Kohlekraftwerkgesellschaften beteiligt. Repower hat daraufhin beschlossen und öffentlich kommuniziert, dass das Unternehmen unter Einhaltung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen spätestens bis Ende 2015 aus dem Projekt Saline Joniche aussteigt und Investitionen in Kohlekraftwerke künftig nicht mehr in Erwägung zieht.
Damit wird spätestens ab Ende 2015 kein Unternehmen, an denen der Kanton Anteile hält, über Beteiligungen an Kohlekraftwerkgesellschaften mehr verfügen. Bei der Umsetzung der "Kohleinitiative" gilt es daher, den Fokus auf das künftige Verhalten des Kantons bei Beteiligungsankäufen sowie die künftige Geschäftsausrichtung der Unternehmen mit Kantonsbeteiligung zu legen. Die vorgeschlagene neue Verfassungsbestimmung sieht deshalb einerseits vor, dass sich der Kanton nicht an Unternehmen beteiligt, welche Investitionen in Kohlekraftwerke tätigen. Anderseits wird der Kanton verpflichtet, im Rahmen seiner rechtlichen und politischen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass Unternehmen mit Kantonsbeteiligungen auf entsprechende Investitionen verzichten. Mit der neuen Verfassungsbestimmung wird nach Überzeugung der Regierung ein klares Bekenntnis gegen die Stromproduktion aus Kohlekraft abgegeben.
Weitere Volksabstimmung erforderlich
Der Grosse Rat wird in der Dezembersession 2014 über die konkrete Umsetzung der "Kohleinitiative" beraten. Da diese eine Änderung der Kantonsverfassung beinhaltet, wird anschliessend eine weitere Volksabstimmung erforderlich sein, welche für den 8. März 2015 vorgesehen ist.
Auskunftsperson:
Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 01, E-Mail
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden