Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat am 31. Oktober die Freigabe des Lehrplans 21 an die Kantone beschlossen. Mit heutigem Datum ist der Lehrplan 21 nun öffentlich einsehbar. Gleichzeitig wurden die zusätzlichen Sprachlehrpläne freigegeben, die im Teilprojekt Graubünden innerhalb des Gesamtprojekts Lehrplan 21 entwickelt wurden. Das weitere Verfahren der Einführung richtet sich nach den kantonalen Rechtsgrundlagen.
Der Lehrplan 21 legt erstmals die gemeinsamen inhaltlichen Ziele der Volksschule in allen deutsch- und mehrsprachigen Kantonen der Schweiz fest. Er schliesst an bestehende und bewährte pädagogische und didaktische Konzepte sowie an heute gültige Lehrpläne an. Die Vorteile des gemeinsamen Lehrplans sind vielfältig.
- Ein gemeinsamer Lehrplan ermöglicht, dass die in vielen Kantonen anstehenden Lehrplanarbeiten gemeinsam, breit abgestützt und kostengünstig angegangen werden.
- Ein gemeinsamer Lehrplan erleichtert die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern sowie von Lehrpersonen.
- Ein gemeinsamer Lehrplan bietet die Grundlage für die Koordination der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Lehrmittel.
- Alle weiterführenden Ausbildungen von der Berufsausbildung bis zur gymnasialen Maturität sind auf Bundesebene geregelt. Die Jugendlichen müssen im nachobligatorischen Bereich in der ganzen Schweiz denselben Anforderungen genügen. Aus diesem Grund ist es zweckmässig, die Ziele und Inhalte der Volksschule in allen Kantonen einheitlich zu gestalten.
Überarbeitete Version des Lehrplans 21
Der Lehrplan 21 wurde 2013 einer breiten Konsultation unterzogen. Die überwiegende Mehrheit der Konsultationsteilnehmenden beurteilte den Lehrplan 21 positiv. Verschiedentlich wurde auch Kritik am Lehrplanentwurf geäussert.
In der nun definitiven Version des Lehrplans 21 sind die Überarbeitungsaufträge umgesetzt, die aus der Konsultation resultierten und von der D-EDK Plenarversammlung beschlossen wurden. Der Lehrplan 21 wurde um insgesamt rund 20 Prozent gekürzt und damit gestrafft. Aussagen zu Haltungen und Einstellungen wurden so angepasst, dass diese stärker darauf ausgerichtet sind, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft wurde das zu vermittelnde Wissen besser sichtbar gemacht.
Sprachenlehrpläne im Kanton Graubünden
Die besondere Sprachensituation des Kantons Graubünden erfordert eigens für den Kanton erarbeitete Lehrplanteile. Das Team Teilprojekt Graubünden war Teil des Fachbereichteams Sprachen des Projekts Lehrplan 21. Die Sprachlehrpläne für den Kanton Graubünden sind analog zu den anderen Sprachlehrplänen des Lehrplans 21 formuliert. Gleichzeitig spiegeln sie die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten des Kantons. Die Sprachenlehrpläne des Teilprojektes Graubünden wurden in der Überarbeitung nach der Konsultation ebenfalls um etwas mehr als 20 Prozent gekürzt.
Koexistenzmodell umgesetzt
An romanischsprachigen Schulen entscheidet die Gemeinde, ob das Idiom oder Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache gelehrt wird. An diesem Grundsatz hält der Lehrplan fest. Wie geplant wurde im Lehrplan neu auch das sogenannte Koexistenzmodell umgesetzt, das ein Nebeneinander von Idiomen und Rumantsch Grischun vorsieht. Schülerinnen und Schüler werden zudem im Unterricht für sprachliche und kulturelle Vielfalt sensibilisiert. Diese Auseinandersetzung dient dazu, die Sprachkompetenzen und das Sprachgefühl zu vertiefen. In diesem Sinne findet ab der 5. Klasse zunächst eine vielfältige Auseinandersetzung mit Idiomen und Rumantsch Grischun, aber auch mit anderen Sprachen statt. Bis zum Ende der 6. Klasse respektive per Ende Volksschule wurden im Leseverstehen von Sachtexten auch Kompetenzen für die jeweils andere Sprachvariante formuliert. Die Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem Idiom als Alphabetisierungssprache haben Kompetenzen in Rumantsch Grischun zu erreichen, die Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache Kompetenzen im Idiom. Die verlangten Kompetenzen in der anderen Sprachvariante liegen allerdings deutlich tiefer als in der Alphabetisierungssprache.
Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Graubünden
Nach Freigabe des Lehrplans 21 obliegt gemäss Schulgesetz des Kantons Graubünden der Regierung die Verabschiedung des neuen Lehrplans. In den kommenden Monaten erstellt das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement einen Bericht zuhanden der Regierung. In diesem wird aufgezeigt, welche allfälligen Anpassungen am Lehrplan 21 durch die kantonsspezifischen Rahmenbedingungen erforderlich sind. Darüber hinaus enthält der Bericht einen Entwurf der angepassten Lektionentafeln der drei Sprachregionen, einen detaillierten Einführungszeitplan, Abklärungen zum Weiterbildungsbedarf der Bündner Lehrpersonen sowie eine Auflistung der mit der Einführung des neuen Lehrplans verbundenen Kosten. Dieser Bericht wird auch dem Grossen Rat in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Der gesamte Lehrplan 21, welcher auch den Lehrplananteil des Teilprojekts Graubünden umfasst, ist über die offizielle Website des Lehrplans abrufbar.
Den Lehrplan 21 und weiterführende Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
www.lehrplan.ch
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement