Die Bündner Regierung hat einen Kantonsbeitrag von zwei Millionen Franken für das Projekt Hochgebirgscampus Davos Wolfgang gesprochen. Zudem hat die Regierung mehrere kommunale Tourismusgesetze genehmigt und sich mit weiteren Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst.
Kanton beteiligt sich am Aufbau des Hochgebirgscampus Davos Wolfgang
Der Kanton unterstützt das Projekt Hochgebirgscampus Davos Wolfgang mit einem Beitrag von zwei Millionen Franken. Die Regierung hat der Firma Kühne Real Estate AG einen Kantonsbeitrag in dieser Höhe zugesichert. Der Hochgebirgscampus für Asthma und Allergologie wird auf dem Areal der Hochgebirgsklinik Davos errichtet. Zum Campus gehören die seit fünf Jahren in Davos aktive Allergieforschungs- und Ausbildungseinrichtung Christine Kühne Center for Allergy-Research and Education (CK-CARE AG) sowie das renommierte Schweizerische Institut für Allergie- und Asthmaforschung (SIAF). Die Campustätigkeiten beinhalten klinische Versorgung, Spitzenforschung im Allergie- und Asthmabereich, Schulung und Ausbildung, Austragung wissenschaftlicher und anwendungsorientierter Anlässe (Kongresse, Tagungen und Workshops) sowie Translation von Forschung und Anwendung. Dieses Angebot wird durch eine intensive Zusammenarbeit der Klinik mit den beiden Instituten und unter Beizug weiterer Partner realisiert. Das Ziel ist ein internationales Kompetenzzentrum für Allergie- und Asthmaforschung am traditionsreichen Standort Davos.
In den Kauf des Campus-Areals wurden 35 Millionen Franken investiert. Zusätzlich werden 9,708 Millionen Franken für einen Neubau und für Umbauten bestehender Gebäude benötigt. Zu den 170 Arbeitsplätzen der Hochgebirgsklinik und den rund 50 Arbeitsplätzen des SIAF sollen dank des Campus in den nächsten Jahren weitere 50 Stellen hinzukommen.
Kostenloser Austausch von Geobasisdaten zwischen Bund und Kanton
Die Bündner Regierung befürwortet einen kostenlosen Austausch von Geobasisdaten unter Behörden und unterstützt einen entsprechenden Vertragsentwurf der Interkantonalen Koordination in der Geoinformation (IKGEO). Heute werden Geobasisdaten gemäss den jeweiligen Gebührenverordnungen in den Kantonen und beim Bund zur Verfügung gestellt. Der vorliegende Vertrag postuliert, auf eine gegenseitige Verrechnung oder Pauschale beim Datenaustausch unter Behörden zu verzichten. Der kostenlose Austausch fördert die Nutzung aktueller Geobasisdaten, vermeidet administrative Kosten und ist gesamthaft gesehen für den Kanton Graubünden vorteilhaft, da dieser schon seit 2012 keine Gebühren mehr erhebt für die Einsichtnahme in und den Bezug von öffentlich zugänglichen Geobasisdaten.
Landeskirchen für die Ehe- und Familienberatung entschädigt
Die Regierung hat neuen Leistungsvereinbarungen mit der Evangelisch-Reformierten sowie mit der Katholischen Landeskirche Graubünden zur Ehe- und Familienberatung zugestimmt. Seit diesem Sommer besteht an der Reichsgasse 25 in Chur eine unter der Trägerschaft der beiden Landeskirchen geführte, gemeinsame Ehe- und Familienberatungsstelle "Paarlando, Paar- und Lebensberatung Graubünden“. Die Landeskirchen werden für das Angebot mit einem jährlichen Pauschalbetrag von je 120 000 Franken entschädigt. Die neuen Leistungsverträge gelten bis Ende 2018. Die Regierung leistet seit 1989 Beiträge an die Eheberatungsstellen der Landeskirchen in Ergänzung zum Beratungsangebot, welches Sozialdienste, selbständig erwerbende Psychologen oder Dritte erfüllen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Andiast, Breil/Brigels, Disentis/Mustér, Ilanz/Glion, Lumnezia, Mundaun, Obersaxen, Waltensburg/Vuorz: Die Gesetze über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinden Andiast vom 13. Juni 2014, Breil/Brigels vom 25. April 2014, Disentis/Mustér vom 19. September 2014, Ilanz/Glion vom 14. Mai 2014, Lumnezia vom 28. September 2014, Mundaun vom 13. Juni 2014, Obersaxen vom 13. Juni 2014 sowie Waltensburg/Vuorz vom 18. Juni 2014 werden genehmigt. Die kommunalen Tourismusgesetze können in Einklang mit übergeordnetem Recht ausgelegt werden.
- Arosa: Das Projekt der Gemeinde Arosa für den Neubau eines Regenbeckens wird genehmigt. In einer ersten Tranche wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 319 550 Franken freigegeben.
- Calanca: Das Steuergesetz der neuen Gemeinde Calanca (bisherige Gemeinden Arvigo, Braggio, Cauco und Selma) vom 19. Oktober 2014 wird genehmigt.
- Safiental: Das Steuergesetz der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Safiental vom 2. April 2014 wird mit Vorbehalt genehmigt.
- Tamins: Die von der Gemeinde Tamins am 20. Mai 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:1000 Wohnzone Ried (Parzelle Nr. 331), wird genehmigt.
- Valsot: Das Gesetz über die Kurtaxen und die Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde Valsot vom 2. Dezember 2013 bzw. 25. Juni 2014 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Institut für Tourismus und Freizeit (ITF): Dem Institut für Tourismus und Freizeit (ITF) der HTW Chur wird gestützt auf eine neue Leistungsvereinbarung 2015 – 2018 ein Kantonsbeitrag von insgesamt 400 000 Franken (pro Jahr 100 000 Franken) zugesichert. Das ITF schafft Grundlagen zur Entwicklung von Strategien und Umsetzungskonzepten in der Tourismuswirtschaft, und es fördert den Informationsaustausch in der Branche. So werden beispielsweise Gästebefragungen und ein alljährliches Trendforum durchgeführt.
Strassenprojekte
- Masanserstrasse, Chur: An den Bau einer Busspur auf der Churer Masanserstrasse im Abschnitt Giacomettistrasse bis Weisstorkel wird zur Förderung des öffentlichen Personenverkehrs ein Kantonsbeitrag von maximal 394 000 Franken zugesichert. Mit der neuen Spur werden die Sicherheit und der Verkehrsfluss auf dieser wichtigen städtischen Verkehrsachse wesentlich verbessert. Die Regierung hat bereits frühere Bauetappen des Projektes unterstützt.
Im Weiteren hat die Regierung 4,961 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Anschluss Brigelserstrasse
- Transerstrasse: Baumeisterarbeiten Abzweigung Feldiserstrasse – Vecs
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden