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Die Kommission für Gesundheit und Soziales beantragt dem Grossen Rat, der Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage zuzustimmen.

Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) vorberaten. Die Sitzung stand unter dem Vorsitz von Grossrätin und Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini. An der Sitzung teilgenommen hat auch Regierungspräsident Martin Jäger, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement.

Das heutige Ruhetagsgesetz wurde vor beinahe dreissig Jahren erlassen und hat bislang keine Änderungen erfahren. Seit dieser Zeit haben sich die gesellschaftlichen Lebensgewohnheiten und die Vorstellungen der Bevölkerung hinsichtlich der Feiertage geändert. Die von der Regierung vorgeschlagene Teilrevision des Gesetzes trägt diesen Umständen Rechnung. Veranstaltungen, die der Gesundheit, der Erholung, dem Sport, der Kultur oder der Unterhaltung dienen, sollen künftig an öffentlichen Ruhetagen erlaubt sein, sofern sie nicht dem Zweck des Gesetzes – nämlich dem Schutz der Ruhe – zuwiderlaufen. An den hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag) sollen solche Veranstaltungen jedoch nur mit einer Bewilligung der Gemeinde zulässig sein. Das Bedürfnis nach Ruhe, Erholung und Besinnlichkeit soll weiterhin hochgehalten werden.

Die Kommission stellt sich einstimmig hinter die Vorlage. Eine Kommissionsminderheit stellt dabei noch den Antrag, dass der 1. Mai ebenfalls als öffentlicher Ruhetag in Graubünden eingeführt werden soll.

Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in der Aprilsession 2015. 
 
 
Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini,Tel. 078 818 77 72 


Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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