Die Bündner Regierung nimmt an ihrer jüngsten Sitzung Stellung zu verschiedenen Vernehmlassungen des Bundes. Zudem spricht sie finanzielle Beiträge für die Renovation von Trockenmauern im Kanton sowie für das Projekt MuKi-Turnen.
Vernehmlassung für ein Klima- und Energielenkungssystem
Die Regierung nimmt Stellung zu einer neuen Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem. Da die Vorlage einen Sachbereich regelt, der für die Gebirgskantone von zentraler Bedeutung ist, hat die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) entschieden, eine gemeinsame Vernehmlassungsantwort zu verfassen. Die Regierung des Kantons Graubünden unterstützt diese Stellungnahme der RKGK vollumfänglich. Sie erachtet es als wichtig und zeitlich dringend, das heutige Fördermodell der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch ein marktnäheres Modell, vorzugsweise ein Quotenmodell, abzulösen. Damit müssten die Endverbraucher bzw. ihre Versorgungsunternehmen einen vorgegebenen Anteil des Stromverbrauchs mit erneuerbarer Energie aus dem Inland decken. Die entsprechende Quote wird periodisch nach Vorgabe der politischen Ziele erhöht, bis im Jahr 2050 im optimalen Fall eine Quote von 100 Prozent erreicht wird. Die Bündner Regierung unterstützt zudem ausdrücklich die in der Stellungnahme festgehaltene Position, dass der Bund keinen Eingriff in die Kompetenzen der Kantone im Gebäudebereich vornimmt. Jegliche auch nur ansatzweise angedachten Eingriffe lehnt die Regierung kategorisch ab.
Im Rahmen der zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 mit Umsetzung ab dem Jahr 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das bisherige Fördersystem schrittweise durch ein Lenkungssystem abzulösen. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung soll die Möglichkeiten von Klima- und Energieabgaben erweitern und den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem in der Verfassung verankern.
Stellungnahme RKGK
Regierung befürwortet stärkere Massnahmen gegen Littering
Die Bündner Regierung begrüsst die parlamentarische Initiative "Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering)". Die Initiative verlangt, dass das Bundesgesetz über den Umweltschutz mit einer Verhaltensnorm und einer Strafnorm zum Littering ergänzt wird. Die Regierung sieht die Vorlage als wichtigen Schritt, um eine schweizweit einheitliche und abschliessende Regelung für das unerlaubte Wegwerfen und Liegenlassen von Siedlungsabfällen zu treffen. Damit werden bestehende kantonale oder kommunale Regelungen hinfällig.
Littering ist primär ein Gesellschaftsproblem und nicht ein Problem der Abfallwirtschaft. Das achtlose Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfällen jeglicher Art auf Strassen, Plätzen oder im Wald ist immer mehr zur Mode geworden und erfordert einen erheblichen Aufwand für die Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden. Repressive Massnahmen wie Bussen gegen die Fehlbaren sind deshalb gerechtfertigt. Allerdings wird dies nicht ausreichen, um eine Verhaltensänderung zu bewirken. Gleichzeitig sind sensibilisierende, erzieherische und technische Massnahmen erforderlich, um eine spürbare Reduktion des Litterings zu erreichen.
Regierung befürwortet Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen
Die Bündner Regierung begrüsst die Gesetzesanpassung über genetische Untersuchungen beim Menschen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Totalrevision für Ärztinnen und Ärzte einen erheblichen Mehraufwand bei der Einholung der Zustimmung und der Aufklärung der Patienten bedeuten kann. Sie beantragt daher, die Bestimmungen auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und entsprechend zu korrigieren. Nicht einverstanden ist die Regierung mit der vorgeschlagenen Regelung in Bezug auf den Datenschutz, welche dringend präziser ausgestaltet werden muss.
Die technischen Entwicklungen der letzten Jahre haben die Qualität genetischer Untersuchungen, deren Anwendungsgebiete und somit die Laborlandschaft tiefgreifend verändert. Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes soll dieser Entwicklung Rechnung getragen werden. So sollen beispielsweise genetische Tests beim Menschen künftig auch ausserhalb des medizinischen Bereichs angeboten werden dürfen. Auch die Anforderungen an vorgeburtliche Untersuchungen werden präzisiert.
Umsetzung der Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen
Im Februar 2015 hat der Grosse Rat den Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zugestimmt. Die Änderungen sind am 21. Mai 2015 in Kraft getreten. Das geänderte Konkordat sieht insbesondere die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen vor. Die zuständigen Behörden haben zudem die Möglichkeit, die Bewilligung mit Auflagen zu verbinden. Des Weiteren kann die zuständige Behörde die beauftragten privaten Sicherheitsunternehmen ermächtigen, Personen bei der Zutrittskontrolle nach verbotenen Gegenständen abzutasten. Gleichzeitig wird nun die angepasste Polizeiverordnung in Kraft gesetzt. Sie legt fest, welche Behörde für die Spielbewilligungen und für die Anordnung der neu eingeführten Massnahmen zuständig ist.
Beiträge für die Renovation von Trockenmauern
Für die Renovation von Trockenmauern in den Gemeinden Andeer, Arosa, Bergün, Bregaglia, Brusio, Casti-Wergenstein, Chur, Domleschg, Jenins, Poschiavo, Sta. Maria i.C., Scuol, Tamins, Vals und Zernez spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag über 321 270 Franken aus dem Landeslotterie-Fonds. Der Bund leistet einen Beitrag in der gleichen Höhe. Trockenmauern sind in vielen Regionen Graubündens als Grenz- und Stützmauern wichtige Zeugen einer traditionellen Bewirtschaftung. Trockenmauern bilden zudem häufig bedeutende Lebensräume für Reptilien. Sie haben nicht nur eine hohe kulturhistorische, sondern auch eine hohe ökologische und landschaftliche Bedeutung. Ohne Unterhalt zerfallen viele dieser Mauern.
Renovation einer Trockenmauer in Sumvitg, © Parc Adula
Regierung unterstützt Weiterführung des Projekts MuKi-Turnen
Die Bündner Regierung unterstützt die Weiterführung des Projekts MuKi-Turnen des Graubündner Turnverbandes mit einem Beitrag aus dem Sport-Fonds. Sie spricht für eine Dauer von drei Jahren im Maximum 180 000 Franken. Das MuKi-Turnen (Mutter-Kind-Turnen; beinhaltet ebenfalls das Vater-Kind-Turnen, kurz VaKi) soll im Kanton flächendeckend und in sehr guter Qualität angeboten werden. Vor allem in den Regionen Italienischbündens, der Surselva sowie des Oberhalbsteins ist weiteres Potenzial vorhanden, um noch mehr Leitende aus- und weiterzubilden. Das Schliessen dieser Lücken gehört zu den Zielen der nächsten Projektphase. Das Projekt MuKi-Turnen wurde im Sommer 2009 initiiert und soll Kinder im Vorschulalter mit einem altersgerechten und qualitativ hochstehenden Bewegungsangebot für das Sporttreiben begeistern.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden