Die Schweiz ist gegenwärtig daran, ein düsteres Kapitel ihrer Sozialgeschichte aufzuarbeiten. Es geht um das Schicksal von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Die Opferhilfe-Beratungsstelle des Kantons Graubünden steht Betroffenen als Anlaufstelle zur Verfügung. Noch bis Ende Juni 2015 können Gesuche um einen Beitrag aus dem Soforthilfefonds gestellt werden.
Bis in die 1980er-Jahre existierte in der Schweiz die Praxis der sogenannten "fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen". Zu den Betroffenen zählen beispielsweise Verdingkinder, Heimkinder, Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt worden sind (unter Zwang oder ohne Zustimmung erfolgte Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen) oder auch Zwangsadoptierte. Die Verwaltungsbehörden konnten bis in die frühen 80er-Jahre solch einschneidende Massnahmen verfügen, gegen die sich die Betroffenen rechtlich nicht wehren konnten. Neben der historischen Aufarbeitung in einzelnen Kantonen wird zurzeit an einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Entschädigung an die Betroffenen gearbeitet. Es wird jedoch noch einige Zeit vergehen, bis ein Gesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann.
Zur Überbrückung dieser Zeitspanne wurde vom Bund im Januar 2014 ein befristeter Soforthilfefonds eingerichtet. Graubünden hat sich mit einem Beitrag von über 120 000 Franken an diesem Fonds beteiligt. Der Soforthilfefonds unterstützt Betroffene, die sich heute in einer besonders schwierigen finanziellen Lage befinden mit einem einmaligen Beitrag. Noch bis Ende Juni 2015 können Gesuche um einen Beitrag gestellt werden. Die Opferhilfe-Beratungsstelle des Kantons Graubünden steht Betroffenen bei der Einreichung des Gesuches zur Seite.
Die Opferhilfe-Beratungsstelle des Kantons Graubünden steht seit April 2013 Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie berät und unterstützt Betroffene und vermittelt bei Bedarf Kontakte zu zusätzlichen Fachleuten wie beispielsweise juristischen oder psychologischen Fachpersonen.
Weitere Informationen: Opferhilfe-Beratungsstelle
Auskunftspersonen:
- Sibill Maurer, Opferhilfe-Beratungsstelle, Tel. 081 257 31 61, E-Mail:
Sibill.Maurer@soa.gr.ch
- Andrea Mauro Ferroni, Amtsleiter Kantonales Sozialamt, Tel. 081 257 26 54, E-Mail:
Andrea.Ferroni@soa.gr.ch
Gremium: Kantonales Sozialamt
Quelle: dt Kantonales Sozialamt