Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rates hat zwei Botschaften der Regierung vorberaten. Einerseits den Erlass eines Gesetzes über den Bevölkerungsschutz, andererseits den Erlass eines Gesetzes über den Zivilschutz. Die Kommission unterstützt die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Alessandro Della Vedova und im Beisein von Regierungsrat Christian Rathgeb hat die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) die Botschaften der Regierung betreffend Erlass eines Bevölkerungsschutzgesetzes und Erlass eines Zivilschutzgesetzes zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Der Bevölkerungs- und Zivilschutz wird aktuell im Katastrophenhilfegesetz von 1989 geregelt. Neu sollen die beiden Bereiche in getrennten Gesetzen geregelt und konkretisiert werden. Für die Kommission ist der Handlungsbedarf klar ausgewiesen, weshalb sie auf beide Botschaften einstimmig eingetreten ist.
Bevölkerungsschutzgesetz
Der Bevölkerungsschutz regelt die Aufgaben der Gemeinden und des Kantons in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Gemeinden für die Vorsorge und Bewältigung aller Ereignisse auf ihrem Gebiet verantwortlich sind (Subsidiaritätsprinzip). Der Kanton greift erst unterstützend ein, wenn eine Gemeinde ein Ereignis nicht mehr selbst bewältigen kann. Die Kommission unterstützt den von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesentwurf. Die beantragten wenigen formellen Änderungen betreffen die sofortige Vollstreckbarkeit auch von Anordnungen der Gemeinden sowie den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden auch gegen Gemeindeverfügungen.
Zivilschutzgesetz
Der Zivilschutz, welcher ursprünglich für die Bewältigung von bewaffneten Konflikten gebildet wurde, ist heute als Partner des als Verbundsystem konzipierten Bevölkerungsschutzes und damit auf die Bewältigung ausserordentlicher Lagen ausgerichtet. Die heute teilweise nur in der Praxis gehandhabte Aufteilung der Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden soll neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Auch dieser Gesetzesentwurf der Regierung findet die Zustimmung der Kommission. Lediglich bei der Rückerstattung von Beiträgen des Kantons bei der Aufhebung von Schutzanlagen schlägt die Kommission im Sinne eines Änderungsantrages vor, dass der Kanton in der Regel auf eine Rückforderung verzichtet, wenn die Aufhebung der Schutzanlage auf neue Organisationsstrukturen des Zivilschutzes zurückzuführen ist. Die Regierung sieht im Gesetzesentwurf hierfür lediglich eine Kann-Formulierung vor.
Der Grosse Rat wird über beide Geschäfte in der Junisession 2015 befinden.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Alessandro Della Vedova, Tel. 078 735 05 86
Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt. Kommission für Justiz und Sicherheit