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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Botschaften der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz), zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank und zur Teilrevision des Steuergesetzes vorberaten. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, alle drei Vorlagen anzunehmen.

Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates (WAK) hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Urs Marti und im Beisein von Regierungsrat Jon Domenic Parolini, Vorsteher des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales, die Botschaft zur Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes zuhanden des Grossen Rates vorberaten.
Die WAK hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes im Lichte der wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell an die Hand genommen wurde. Sie bemerkt jedoch mit Blick auf den Wirtschaftsentwicklungsbericht, welcher vom Grossen Rat in der Dezembersession 2014 behandelt wurde, dass alleine das Wirtschaftsentwicklungsgesetz nicht ausreicht, um den Kanton Graubünden voranzubringen. Hierfür besteht noch in verschiedenen anderen Sektoralpolitikbereichen Handlungsbedarf.
Die WAK ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt dem Grossen Rat – mit wenigen formellen Änderungen – die Annahme der Botschaft. Insbesondere der Verzicht auf die einzelbetriebliche Förderung sowie die Förderung von Innovation über das neue Gesetz anstelle der Innovationsstiftung sind in der Kommission auf Einstimmigkeit gestossen.

Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank
Die WAK hat des Weiteren die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank vorberaten. Unter Kommissionspräsident Urs Marti und Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departementes für Finanzen und Gemeinden, hat die Kommission vor allem den Vollzug von übergeordnetem Recht zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Eintreten war ebenso unbestritten wie die Zustimmung zur Vorlage. Insbesondere hat sie einer Änderung des Gesetzes zugestimmt, wonach der heutige Ausschlussgrund für Personen, welche für ein anderes dem Bankengesetz unterstelltes Unternehmen tätig sind, aufgehoben wird. Der einzige Änderungsantrag, welcher von einer Kommissionsmehrheit eingebracht wird, betrifft die Amtsdauer. Gemäss der Auffassung dieser Kommissionsmehrheit soll auf die Möglichkeit, die 12-jährige Amtsdauer in begründeten Ausnahmefällen um weitere vier Jahre zu verlängern, verzichtet werden.

Teilrevision des Steuergesetzes

Das dritte Geschäft, welches die WAK zuhanden des Grossen Rates vorberaten hat, ist die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes. Auch dieses Geschäft stand unter der Leitung von Kommissionspräsident Urs Marti und wurde im Beisein von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner behandelt. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Nach längerer Debatte hat sie beschlossen, die Reduktion des steuerbaren Eigenmietwertes auf 60 Prozent als Diskussionspunkt in die Teilrevision aufzunehmen. Mit diesem Vorgehen wird einem Anliegen Rechnung getragen, welches mittels eines Auftrages im April 2014 an die Regierung überwiesen wurde und eine Reduktion der Eigenmietwertbesteuerung verlangt. Wenn der Eigenmietwert jedoch auf 60 Prozent gesenkt würde, müsste die Regierung auf Verordnungsstufe den pauschalen Unterhaltsabzug aufgrund übergeordneter Rechtsprechung von 20 Prozent auf 10 Prozent reduzieren und zudem administrativ aufwändige Schätzungsanpassungen vornehmen. Da bei diesem Vorgehen zu Gunsten der Eigenheimbesitzer kantonsweit im besten Falle mit einer Senkung von zwei Prozent des Eigenmietwertes gerechnet werden könnte, verzichtet die Kommission einstimmig darauf, das aufwändigere Verfahren mit wenig Einsparung vorzunehmen. Sie unterstützt damit die Auffassung der Regierung, wonach diese Bestimmung nicht angepasst werden soll.
Im Übrigen hat eine Kommissionsminderheit den Antrag gestellt, dass auf eine Pauschalisierung des Fahrkostenabzugs verzichtet und bei der geltenden Regelung (Abzug der effektiven Kosten) geblieben werden soll. Die WAK empfiehlt dem Grossen Rat auch dieses Geschäft zur Annahme.

Der Grosse Rat wird alle drei Geschäfte in der Augustsession 2015 behandeln.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Urs Marti, 081 254 41 00


Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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