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Der Bundesrat hat das Gesuch der Consortiumskantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich abgelehnt, bei den kommenden Nationalratswahlen Vote électronique für Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer anzubieten. Damit wird eine lange Phase von erfolgreich durchgeführten E-Voting Versuchen an Abstimmungen und Wahlen leider beendet.

Das Consortium Vote électronique führt seit nunmehr sechs Jahren erfolgreich Urnengänge mit E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durch. Bereits an den Nationalratswahlen 2011 wurde E-Voting von den Consortiumskantonen Aargau, Graubünden und St.Gallen mit Erfolg eingesetzt. Das System wurde im Laufe der Zeit schrittweise weiter entwickelt. Insbesondere wurden die Sicherheit des Systems verbessert und die Überprüfbarkeit der Stimmabgabe im Sinne der individuellen Verifizierbarkeit eingeführt.

Bei dieser Weiterentwicklung des Systems arbeitete das Consortium eng mit der Bundeskanzlei zusammen. Dies war notwendig und erwünscht, weil vor allem die Sicherheitsanforderungen laufend erhöht wurden. Obwohl die Consortiumskantone den Grundsatz "Sicherheit vor Tempo" immer mitgetragen haben, gab es in jüngerer Zeit vermehrt Diskussionsbedarf mit der Bundeskanzlei zu den Sicherheitsstandards.

Im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 verbesserte das Consortium das 2009 vom Kanton Zürich übernommene System nochmals in wesentlichen Teilen. Die überwiegende Mehrheit der Kantone teilt die Vorbehalte des Bundesrates nicht, die nun zur Ablehnung des Gesuches geführt haben.

Die Consortialkantone bedauern den Unterbruch der bisher erfolgreichen Testphase. Mit dem Entscheid des Bundesrates sind nur gerade vier Kantone in der Lage, an den Nationalratswahlen 2015 Vote électronique für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten, gleich viele wie 2011. Nach der Roadmap des Bundesrates hätte sich an den diesjährigen Nationalratswahlen mindestens die Hälfte der Kantone beteiligen sollen. Diese Zahl wäre erreicht worden, wenn das Consortium die notwendige Bewilligung vom Bundesrat erhalten hätte. Die Roadmap des Bundesrates kann mit der Ablehnung des Gesuches nicht eingehalten werden. Damit wird Vote électronique als flächendeckender moderner dritter Weg der Stimmabgabe in der Schweiz verzögert.

Die Consortialkantone werden die neue Ausgangslage für E-Voting nun diskutieren und das weitere Vorgehen festlegen.


Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Tel. 081 257 22 21


Gremium: Consortium Vote électronique
Quelle: dt Consortium Vote électronique
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