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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die heutigen Bezirksgerichte werden in Regionalgerichte als untere kantonale Instanzen überführt.

Nachdem das Bündner Stimmvolk am 30. November 2014 der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform zugestimmt hatte, folgt nun in einer zweiten Etappe die teilweise Neustrukturierung der Bündner Justiz. Damit wird die Gebietsreform, die das Bündner Stimmvolk am 23. September 2012 mit einer Teilrevision der Kantonsverfassung beschlossen hatte, weiter konkretisiert. Zur Statuierung der Regionalgerichte als untere kantonale Gerichte ist eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes notwendig.

Aus den bisherigen elf Bezirksgerichten werden elf Regionalgerichte. Sie üben anstelle der Bezirksgerichte künftig als untere kantonale Gerichte die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit aus. Die Kantonalisierung führt dazu, dass die Regionalgerichte unmittelbarer Teil der Gebietskörperschaft des Kantons Graubünden werden. Die von der Verfassung gewährleistete Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte bleiben dadurch unangetastet.

Keinen Einfluss hat die Gerichtsreform auf die Bestellung der Richterinnen und Richter der Regionalgerichte. Diese sind im Verlauf des Jahres 2016 vom Stimmvolk der jeweiligen Region zu wählen. Die Amtsdauer schliesst nahtlos an die Amtsdauer der heutigen Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter an, die bis Ende 2016 im Amt bleiben.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2015 beraten. Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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