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Unwetterschäden können begrenzt werden, wenn vor Ort frühzeitig und richtig gehandelt wird. Seit bald zwei Jahren werden zu diesem Zweck lokale Naturgefahrenberater ausgebildet. Die ersten Fachexperten wurden nun von den Gemeinden in ihren Führungsstäben integriert.

Die schweren Unwetter von 2005 in Klosters und 2002 in der Surselva sind noch in bester Erinnerung. Damals entstanden grosse Sachschäden in bekannten Gefahrengebieten, die bei rechtzeitiger Warnung und gezielter Intervention hätten begrenzt werden können. Der Kanton hat diese beiden Ereignisse sowie weitere Schadenfälle untersucht und dabei konkreten Handlungsbedarf bei der lokalen Beurteilung und Bewältigung von aussergewöhnlichen Naturereignissen erkannt.

Gemeinden sind gefordert
Die Gemeinden sind zuständig für die Sicherheit der lokalen Bevölkerung. Sie tragen die Verantwortung, sich hinsichtlich möglicher Ereignisse in besonderen und ausserordentlichen Lagen vorzubereiten und die notwendige Vorsorge zu treffen. Die Ausbildung der lokalen Naturgefahrenberater wird deshalb von den Gemeinden sehr begrüsst.

Als lokale Naturgefahrenberater (LNB) werden Personen auf Stufe der Gemeinden ausgebildet, die über sehr gute Ortskenntnisse verfügen. Es handelt sich in der Regel um Revierförster, Werkmeister oder Sachverständige, die bereits beruflich mit Naturgefahren konfrontiert sind. Zu ihren Aufgaben gehört die zeitgerechte Warnung der örtlichen Führungs- und Einsatzkräfte vor drohenden Naturereignissen. Gleichzeitig beraten diese Fachpersonen die verantwortlichen Behörden.

Koordination von Ausbildung und Organisation
Der Kanton führt seit zwei Jahren Ausbildungskurse für angehende lokale Naturgefahrenberater durch. In viertägigen Kursen, über zwei Jahre verteilt, werden Grundlagen zu Wetter und Naturgefahren, aber auch zu den vorhandenen Gefahrengrundlagen wie Interventions- oder Gefahrenkarten vermittelt. Die Teilnehmenden werden zudem mit der Organisation der Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr, den Dienstleistungen des Zivilschutzes sowie dem Aufbau und der Arbeitsweise von Gemeindeführungsstäben vertraut gemacht. Damit kann ein lokaler Naturgefahrenberater – organisatorisch im Gemeindeführungsstab eingebunden – schnell sach- und lagegerecht informieren und beraten.

Die Ursachen für Schäden bei Unwettern sind bei den Naturgefahren und deren Entwicklung, aber auch bei baulichen Eingriffen in die Landschaft zu suchen. Wenn beispielsweise ein Bach überläuft, können gezielte Interventionen grössere Schäden verhindern. Dazu werden im kantonalen Naturgefahrenmanagement seit Jahren Gefahren- und Interventionskarten erarbeitet. Deren sachgerechte Anwendung und der Einbezug von aktuellen Informationen befähigen den lokalen Naturgefahrenberater, im Einklang mit der Konzeption des vom Grossen Rat am 16. Juni 2015 erlassenen Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Graubünden ein Glied in der Kette für mehr Sicherheit vor Naturgefahren zu werden.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail: Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
- Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail: Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
- Christian Wilhelm, Bereichsleiter Naturgefahren, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 52, E-Mail: Christian.Wilhelm@awn.gr.ch


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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