Die Staatsschreiber der Consortiumskantone haben sich entschieden, das E-Voting-System des Consortiums nicht weiter zu entwickeln. Der Kanton Graubünden ist jedoch nach wie vor an der Einführung von Vote électronique zu annehmbaren Bedingungen interessiert.
Die Staatschreiber der Kantone des Consortiums Vote électronique haben im Anschluss an den ablehnenden Entscheid des Bundesrates vom 12. August 2015 eine eingehende Auslegeordnung vorgenommen. Der Entscheid des Bundesrates hat das Vertrauen in das E-Voting-System des Consortiums stark belastet. Zudem wären die voraussichtlichen Kosten für eine Nachbesserung des bisher ohne Zwischenfälle eingesetzten E-Voting-Systems gemäss den seit dem 1. Juni 2015 geltenden Anforderungen des Bundes erheblich. Diese Investitionen sind für die Staatsschreiber der Consortiumskantone nicht vertretbar. Die Staatsschreiber der beteiligten Kantone haben sich daher entschieden, das E-Voting-System des Consortiums nicht weiter zu entwickeln. Dieser Entscheid wurde der Bundeskanzlerin im Rahmen der Staatsschreiberkonferenz vom 18./19. September 2015 in Bern kommuniziert.
Die Consortiumskantone werden in einem nächsten Schritt klären, wie die bestehenden vertraglichen Grundlagen des Consortiums im gegenseitigen Einvernehmen mit sämtlichen Projektpartnern vorzeitig aufgelöst werden können. Die Entscheidung über diese Aufhebungsvereinbarung obliegt letztlich den Regierungen der Consortiumskantone.
Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Grossen Rates sowie die Präsidenten der Gemeinden, die sich für Inländerversuche mit Vote électronique zur Verfügung gestellt haben, bereits über die beabsichtigte Auflösung des Consortiums orientiert. Sie hält fest, dass der Kanton Graubünden nach wie vor an der Einführung von Vote électronique zu annehmbaren Bedingungen interessiert ist. In diesem Sinne werden mögliche neue Kooperationen geprüft. Die Wiederaufnahme der Versuche bereits im nächsten Jahr wird angesichts zahlreicher offener Fragen zur weiteren Entwicklung von Vote électronique jedoch nicht möglich sein.
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- Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Tel. 081 257 22 21, E-Mail:
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Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei