An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zur Gesetzesänderung des Bundes bezüglich des Steuerorts von Maklerprovisionen. Zudem genehmigt sie den Arealplan "Pardieni" der Gemeinde Domleschg.
Regierung befürwortet die Änderung des Steuerorts von Maklerprovisionen
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Motion Pelli sieht eine Änderung des StHG vor, damit Maklerprovisionen von natürlichen und juristischen Personen künftig immer am Wohnsitz bzw. Sitz der vermittelnden Person besteuert werden.
Aus Sicht der Bündner Regierung ist die vorgeschlagene Regelung zwingend und findet ihre volle Unterstützung. Die Regierung ist mit der Zielsetzung der Vorlage und der Formulierung des Gesetzesentwurfes einverstanden und bejaht dessen Vollziehbarkeit. Die finanziellen Folgen für den Kanton können angesichts der heute unklaren Rechtslage nicht genau ermittelt werden. Es sind aber keine beachtenswerten Mehr- oder Mindereinnahmen zu erwarten.
Einzig das vorgeschlagene Vorgehen in Bezug auf das Inkrafttreten scheint der Regierung wenig zielführend. Sie beantragt daher ein direktes Inkrafttreten des Gesetzes nach Ablauf der Referendumsfrist. Die heute unklare Rechtslage muss rasch beseitigt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Arealplan "Pardieni" der Gemeinde Domleschg genehmigt
Der am 8. Dezember 2014 vom Vorstand der ehemaligen Gemeinde Almens (seit dem 1. Januar 2015 Fraktion der neuen Gemeinde Domleschg) beschlossene Arealplan "Pardieni" wurde von der Regierung mit einer Auflage und einem Hinweis genehmigt.
Der vorliegende Arealplan betrifft das nördlich von Almens gelegene Gebiet "Pardieni". Das Gebiet soll auf Grundlage eines Gestaltungskonzepts für eine neuzeitliche, attraktive Wohnsiedlung mit zentraler unterirdischer Parkierungsanlage genutzt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Bauzonenvergrösserung, sondern um eine Weiterentwicklung einer bereits rechtskräftigen Wohnzone der ehemaligen Gemeinde Almens. Der Arealplan "Pardieni" erweist sich mit der neuen kantonalen Raumplanungsgesetzgebung als konform. Die zwei gegen den Arealplan eingegangenen Planungsbeschwerden hat die Regierung abgewiesen.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden