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An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zur Änderung der Bundesverordnung über die Krankenversicherung. Zudem genehmigt sie die Leistungsvereinbarung mit dem Bund bezüglich des Schwerverkehrsmanagements auf den Nationalstrassen.

Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Bundesverordnung über die Krankenversicherung
Die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) beinhaltet die Streichung gewisser Wahlfranchisen. Die Bündner Regierung unterstützt diese Streichung. Da einige Wahlfranchisen wenig genutzt werden, kann auf diese auch verzichtet werden. Damit wird das gesamte System vereinfacht und gestrafft.
Im Weiteren sieht die Änderung der KVV die Senkung der Prämienreduktion bei der Wahl einer höheren Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Diese lehnt die Bündner Regierung jedoch ab. Eine Senkung der Prämienreduktion würde falsche Signale an die kosten- und gesundheitsbewussten Versicherten aussenden. Sie betrifft nämlich jene Versicherten, die sich für eine höhere Franchise entscheiden und Erkrankungen mit einer gesunden Lebensführung zu vermeiden versuchen.

Leistungsvereinbarung im Rahmen des Schwerverkehrsmanagements auf den Nationalstrassen
Die Bündner Regierung genehmigt die Leistungsvereinbarung mit dem Bund über Leistungen im Rahmen des Schwerverkehrsmanagements auf den Nationalstrassen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton hat zum Ziel eine möglichst sichere, reibungslose und effiziente Abwicklung des Schwerverkehrs auf den Nord-Südachsen durch die Schweiz zu gewährleisten und die Beeinträchtigung des Privatverkehrs zu minimieren. Der Kanton erbringt in diesem Zusammenhang Leistungen für den Bund und erhält dafür eine Vergütung. Im Kanton Graubünden sind die Kantonspolizei und das Tiefbauamt für diese Leistungen zuständig. Die Kantonspolizei trägt die Gesamtverantwortung für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, für die Durchsetzung von Anordnungen und Vorschriften sowie für die Erstinterventionen in einem Ereignisfall. Das Tiefbauamt stellt sicher, dass die Infrastruktur für das Verkehrsmanagement einwandfrei funktioniert und betriebsbereit ist. Die Leistungsvereinbarung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft und wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Grüsch
Die am 25. Juni 2015 von der Gemeinde Grüsch beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird von der Regierung genehmigt. Gegenstand der Teilrevision bildet einerseits eine Anpassung des Baugesetzes der früheren Gemeinde Grüsch. Mit dieser Anpassung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um in der Wohnzone "Sagaplatz" eine Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) auf maximal 1.0 zu ermöglichen. Die AZ ist das Verhältnis zwischen der Grundstücksfläche und der Bruttogeschossfläche der Gebäude.
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Wohnzone "Sagaplatz", Foto © Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Andererseits beschloss die Gemeinde Grüsch je eine Zonenplanänderung in den Dörfern Fanas und Valzeina. In Fanas wird das ehemalige Schulhaus- und Feuerwehrareal von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfkernzone umgezont. Auch in Valzeina wird das ehemalige Schulhausareal umgezont, von der Zone für öffentliche Bauten in die Dorferweiterungszone. Da die Gemeinde Grüsch keinen Eigenbedarf an den erwähnten Grundstücken und Gebäuden hat, sollen diese zum Verkauf ausgeschrieben werden. Damit dies erfolgen kann, sind die vorgenommenen Umzonungen notwendig geworden.
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Fanas (links) und Valzeina, Fotos © Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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