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Die Regierung nimmt an ihrer jüngsten Sitzung Stellung zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Weiter spricht sie Beiträge für die rechnergestützten Betriebsleitsysteme der Rhätischen Bahn sowie der Stadtbus Chur AG und genehmigt sie das Projekt "Erschliessung Uaul Camischolas".

Olympische Winterspiele Graubünden 2026
Die Regierung nimmt vom Projektauftrag an das Kernteam Olympische Winterspiele Graubünden 2026 Kenntnis. Der Verein Olympia Graubünden 2026 legt damit das weitere Vorgehen in der Projektphase und den Auftrag an das Kernteam fest. Das Kernteam rund um Projektleiter Andreas Wieland erarbeitet bis Ende April 2016 in eigener Verantwortung das technische Konzept. Die Regierung befasst sich in der gegenwärtigen Projektphase einzig mit den Aussenkontakten zu anderen Kantonen, Städten, Gemeinden, Bund und Swiss Olympic. Nach der Ablieferung des technischen Projektes, in das die Vorgaben von Swiss Olympic einfliessen werden, entscheidet die Regierung über das weitere Vorgehen. Dies insbesondere auch hinsichtlich des Prozesses der politischen Meinungsbildung. Mit diesem Projektauftrag konnte die Aufgabenteilung zwischen der Regierung und den an der Projektausarbeitung beteiligten Parteien im Interesse der gemeinsamen Sache und einer effizienten Arbeitsweise geklärt werden.

Vernehmlassung zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)
Die Bündner Regierung beteiligt sich am Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes. Der Bundesrat will, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung immer vor Bundesgericht getragen werden können. Im Gegenzug soll das höchste Gericht von weniger bedeutenden Fällen entlastet werden.
Die Regierung des Kantons Graubünden begrüsst grundsätzlich die Anliegen der Vorlage. Insbesondere befürwortet sie den Verzicht auf die Änderungen beim Rechtsschutz im Bereich der politischen Rechte. Aufgrund der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist der Rechtsweg ausreichend geklärt, so dass kein Handlungsbedarf besteht. Weiter begrüsst die Regierung die Verkürzung der Beschwerdefrist bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen auf fünf Tage. Es ist wichtig, in diesem Bereich rasch Klarheit darüber zu haben, ob ein Volksentscheid angefochten wird oder nicht. Vorbehalte hat die Regierung jedoch im Zusammenhang mit dem Ausnahmekatalog hinsichtlich des Submissionsrechts und der Konzessionen.

Kantonsbeiträge für dynamische Fahrgastinformationen im öV
Die Bündner Regierung spricht Kantonsbeiträge für rechnergestützte Betriebsleitsysteme der Stadtbus Chur AG und der Rhätischen Bahn AG (RhB). Dadurch sollen dynamische Fahrgastinformationen im öffentlichen Personenverkehr ausgebaut werden. So erhält die Stadtbus Chur AG für die Ersatzbeschaffung des rechnergestützten Betriebsleitsystems einen Betrag von 447 000 Franken. Der Rhätischen Bahn spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von 200 000 Franken. Die RhB möchte künftig Echtzeitinformationen über die Verkehrslage auf Internet-Fahrplänen und mobilen Fahrplanapplikationen zur Verfügung stellen.
In den letzten Jahren hat das Thema Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr einen noch wichtigeren Stellenwert eingenommen. Durch die technischen Möglichkeiten und die steigende Anzahl von Smartphones haben sich die Kundenerwartungen massiv erhöht. Zudem waren die Anschlüsse früher an einigen Punkten im Netz zentralisiert und konnten durch das Personal gut überwacht werden. Heute müssen innerhalb der Transportketten an vielen Orten Anschlüsse gesichert werden. Sie können wegen dem Personalabbau sowie der Automatisierung der Bahnhöfe nicht mehr alle manuell überwacht werden.

Sanierungsanordnung für diverse Bündner Kraftwerke

Die Regierung ordnet für mehrere Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind vier Anlagen der Repower AG sowie zwei Anlagen des St. Moritz Energie. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen und die Kraftwerksbetreiber zu verpflichten, diese umzusetzen. Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 65 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft.

Genehmigung des Projektes "Erschliessung Uaul Camischolas"

Die Regierung genehmigt das Projekt "Erschliessung Uaul Camischolas" der Gemeinde Tujetsch und spricht einen Kantonsbeitrag von 288 100 Franken. Durch den Neubau einer 331 Meter langen Waldstrasse soll der Schutzwald besser erschlossen werden. Derzeit kann er nur durch den Einsatz von Helikoptern bewirtschaftet werden.
Der Schutzwald Uaul Camischolas liegt auf der linken Talseite des Tujetsch und ist grösstenteils durch Aufforstungen aus den Jahren 1933 bis 1945 entstanden. Er schützt die Oberalpstrasse, die Linie der Matterhorn Gotthard Bahn und Siedlungsgebiete vor Lawinen, Rutschungen und Hochwasser. Daneben erfüllt dieser Wald auch eine wichtige Nutzfunktion. Für die nachhaltige Sicherstellung dieser Waldfunktionen ist eine entsprechende Pflege und Bewirtschaftung der Wälder notwendig.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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