Das Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden bestätigt die Beurteilung der Regierung und des Grossen Rates hinsichtlich der Ungültigkeit der Sonderjagdinitiative.
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Sonderjagdinitiative abgewiesen. Die Regierung nimmt dieses Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis. Es bestätigt, dass sowohl die Regierung als auch der Grosse Rat gestützt auf ein rechtliches und wildbiologisches Gutachten korrekte Schlüsse bezüglich der Ungültigkeit der Sonderjagdinitiative gezogen haben.
Auch das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass mit dem Verbot einer Bejagung der Wildbestände nach der Hochjagd die im eidgenössischen Waldgesetz verankerten Ziele zur Vermeidung von Wildschäden nicht mehr erreicht werden können.
Die Hirschpopulation weist - teilweise auch bedingt durch die milden Winter - eine starke Zunahme auf. Um den Hirschbestand zu stabilisieren und wo nötig zu reduzieren, ist eine Sonderjagd in den Monaten November und Dezember nach Beurteilung der Regierung und der Experten weiterhin unerlässlich. Nur durch die Erfüllung der Abschusspläne beim Hirsch- und Rehwild ist die natürliche Verjüngung des Waldes gewährleistet und können die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass begrenzt werden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. In diesem Fall müsste die Terminplanung für die Behandlung der zweiten Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd", welche Ende August 2014 eingereicht wurde und die für die Behandlung in der Oktobersession 2016 des Grossen Rates geplant war, überprüft werden. Ein Begehren dieser Initiative zielt nämlich gleichermassen auf die Abschaffung der Sonderjagd.
Auskunftsperson:
Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail:
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden