Die Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision des Brandschutzgesetzes zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Der Brandschutz wird den Bedürfnissen der Gesetzesanwendung und der Rechtsprechung angepasst.
Mit der Teilrevision des Brandschutzgesetzes wird eine Rechtsrundlage geschaffen, damit die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) Betriebsbeiträge an die Gemeinden zur Sicherung der Qualität und des Unterhalts der Löschwasserversorgungsanlagen gewähren kann. Die Löschwasserversorgungsanlagen sind heute praktisch in allen Gemeinden erstellt und in einem guten Zustand. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass die Löschwasserversorgungsanlagen so unterhalten werden, dass sie dauernd den qualitativen Anforderungen der einschlägigen fachlichen Richtlinien entsprechen. Sodann werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Zulassung der Kaminfegermeister an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts angepasst.
Zudem wird die Gelegenheit genutzt, um die einschlägigen Bestimmungen an die revidierte eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung anzupassen. Weiter wird die Gebäudeversicherung ermächtigt, die Durchführung einer Veranstaltung mit besonderem Gefährdungspotential zu untersagen oder deren Durchführung abzubrechen, wenn ein brandschutztechnischer Mangel an einem Gebäude oder einer Anlage nicht vor Beginn der Veranstaltung beziehungsweise umgehend nach deren Abmahnung behoben wird.
Die Vorlage zur Teilrevision des Brandschutzgesetzes fand in der Vernehmlassung durchwegs positive Aufnahme. Die vorgeschlagenen Änderungen des Brandschutzgesetzes waren allgemein unbestritten.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei