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Für eine zukunftsorientierte Entwicklung Graubündens sind substantielle Impulse notwendig. Das Internationale Olympische Komitee hat den Gestaltungsspielraum erweitert und ermöglicht neue Formen von Kandidaturen. Die Regierung will die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 als Treiber für eine nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung des Kantons nutzen.

Die Regierung hat die Botschaft zur Kandidatur Graubündens für Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 verabschiedet und sie in corpore der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Beratung des Geschäfts durch den Grossen Rat erfolgt in der Dezembersession 2016.

Die Regierung ist überzeugt, dass Graubünden zusammen mit seinen Partnern über die erforderliche Kompetenz zur Durchführung dieses Grossanlasses verfügt und die notwendige Infrastruktur grösstenteils vorhanden ist. Die Winterspiele finden dezentral statt, so dass der Anteil an temporären Bauten gering gehalten wird. Profitieren können insbesondere das Gewerbe, die Dienstleistungs- und Industriebetriebe, der Tourismus, die Talschaften des Kantons und der Bereich Bildung und Forschung. Ebenso ermöglicht das Projekt die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur. Die Schweiz kann sich als progressives und offenes Land präsentieren, das gewillt und fähig ist, nachhaltige, angepasste Olympische Winterspiele der neuen Generation durchzuführen.

Zielsetzungen der Regierung

Die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 ist ein Projekt von nationaler Bedeutung. Die enge, sachbezogene und lösungsorientierte Zusammenarbeit im Zuge des Projekts führt zu wertvollen inner- und ausserkantonalen Partnerschaften. Ein zentrales Ziel der Regierung ist eine nachhaltige Wirkung auf den Kanton Graubünden und seine Partner, in wirtschaftlicher, ökologischer, technologischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Allfällige neue Infrastrukturen und notwendige Erneuerungen sind ausgerichtet auf die Standortentwicklungsstrategien der Orte zu realisieren, so dass eine wirtschaftlich tragbare Nachnutzung sichergestellt ist. Die Organisation und Durchführung der Winterspiele 2026 wird nur bei einem ausgeglichenen operativen Budget an die Hand genommen.

Investition in die Zukunft

Für die knapp drei Jahre dauernde Kandidaturphase bis zur Vergabe der Winterspiele im Juli 2019 ist ein Bruttoverpflichtungskredit von 25 Millionen Franken vorgesehen. Darin enthalten sind Aufwendungen in der Höhe von 1 Million Franken, welche die Regierung für eigene Abklärungen vorsieht, damit umfassende Grundlagen für den abschliessenden Entscheid im Herbst 2018 aufbereitet werden können. Gerade im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen mit den verschiedenen nationalen und internationalen Partnern sieht die Regierung Abklärungsbedarf. Die restlichen 24 Millionen Franken sollen zu je einem Drittel der Bund, Swiss Olympic und die Austragungsregion übernehmen. Damit entsteht für den Kanton Graubünden eine Belastung von höchstes 9 Millionen Franken, verteilt über die nächsten Jahre.

Voraussetzungen für eine Kandidatur
Der Bundesrat steht einer Kandidatur für Olympische und Paralympische Winterspiele in der Schweiz grundsätzlich offen gegenüber. Aus Sicht der Regierung ist die Haltung des Bundes zentral. Sollte der Bund nicht bereit sein, die erforderlichen Garantien zu leisten oder das Internationale Olympische Komitee Forderungen stellen, die über ein annehmbares Mass hinausgehen, wird die Regierung keine Kandidatur einreichen oder eine bereits eingereichte zurückziehen.

Zweistufiges Abstimmungsverfahren
Die Regierung beurteilt die Chancen im nationalen Nominierungsverfahren als intakt. Wenn die Volksabstimmung positiv ausfällt, ist Graubünden in der Lage, mit einer vom Volk gutgeheissenen Kandidatur am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Damit lägen die notwendige politische Legitimation und die erforderlichen Mittel für ein erfolgsversprechendes Projekt vor. In einer zweiten Abstimmung, im Herbst 2018, könnte die Bündner Stimmbevölkerung über das definitive Projekt und die Durchführung befinden.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  
- Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Jondomenic.Parolini@dvs.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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