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Die Regierung stimmt der Umsetzung neuer Richtlinien zur Bemessung der Sozialhilfe zu, nimmt Stellung zum Gegenentwurf der Velo-Initiative und spricht Beiträge aus dem Sport-Fonds.

Bemessung der Sozialhilfe wird genauer geregelt

Die Regierung nimmt die Revision der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe zur Kenntnis und stimmt deren Umsetzung per 1. Januar 2017 zu. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren haben diese sogenannten SKOS-Richtlinien in verschiedenen Bereichen neu strukturiert und inhaltlich präzisiert.
Die angepassten Richtlinien ermöglichen beispielsweise eine deutliche Abgrenzung zwischen der Regelsozialhilfe und der Nothilfe für Personen ohne Bleiberecht in der Schweiz. Dabei wird festgehalten, dass Nothilfe an Personen ausgerichtet wird, die keine Perspektive auf Verbleib und Integration in die schweizerische Gesellschaft haben.
Weiter führen die SKOS-Richtlinien aus, dass von Sozialhilfe unterstützte Personen in günstigen Wohnungen leben sollen. Dafür haben sie sich nötigenfalls auch bei den Platzverhältnissen und beim Ausbaustandard einzuschränken.
Neu ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlicher geregelt. So soll der berufliche Wiedereinstieg von Frauen nach einer Geburt so früh wie möglich geplant werden. Erwartet wird eine Erwerbstätigkeit oder eine Teilnahme an einer Integrationsmassnahme spätestens, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.


Alle SKOS-Richtlinien auf einen Blick
Stellungnahme zum Gegenentwurf des Bundesrates zur Velo-Initiative
Die Regierung nimmt Stellung zum Gegenentwurf des Bundesrats zur eidgenössischen Volksinitiative "Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)". Der Bundesrat unterstützt die verkehrspolitische Gleichstellung des Veloverkehrs mit dem Fussverkehr und dem Wandern, lehnt aber diejenigen Forderungen der Initiative ab, die über einfache Ergänzungen des heutigen Verfassungsartikels hinausgehen. Er hat zu diesem Zweck einen direkten Gegenentwurf zur Diskussion gestellt.
Die Bündner Regierung plädiert für einen schlanken Gegenvorschlag zur Velo-Initiative und schliesst sich im Grundsatz den Ausführungen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) vom 29. November 2016 an. Lediglich in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Alltags- und Freizeitverkehr vertritt der Kanton Graubünden die Ansicht, dass eine solche Unterteilung analog zu den Fuss- und Wanderwegen sinnvoll wäre. Sollte nun im Sinn des Vorschlags der BPUK auf Stufe Verfassung nur der Begriff "Velowegnetze" verwendet werden, beantragt Graubünden, dass die Unterscheidung zwischen Alltags- und Freizeitverkehr auf Gesetzesstufe vorgenommen wird. Für einen Tourismuskanton wie Graubünden ist eine solche Differenzierung nämlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Stellungnahme BPUK vom 29. November 2016

Der Inn wird in Bever und La Punt-Chamues-ch revitalisiert
Das Projekt für die Revitalisierung Innauen in Bever und La Punt-Chamues-ch wird von der Regierung mit einigen Auflagen und Bewilligungen genehmigt. Allfällig müssen noch notwendige Massnahmen der Geschiebebewirtschaftung und der Sohlensicherung konkretisiert und genehmigt werden. Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 1,8 Millionen Franken mit dem Vorbehalt der Beitragszusicherung durch den Bund.
Das Projekt sieht vor, den kanalisierten Inn auf einer Länge von rund 1,7 Kilometer auszuweiten. Zu diesem Zweck soll der rechte Uferdamm ungefähr 70 Meter landeinwärts verschoben werden. Die Verlegung des Uferdamms eröffnet die Möglichkeit, die Flusssohle von 20 auf maximal 90 Meter zu verbreitern. Der Wasserlauf gewinnt dadurch an Dynamik, was die Entwicklung vielfältiger, ökologisch wertvoller Auenlebensräume fördert. Zusätzlich wird das bestehende flussbegleitende Binnengewässersystem, welches parallel entlang des neuen Uferdammes verläuft, in einem Korridor gesichert. Diese Binnengewässer regulieren die unterirdische Grundwasserströmung und verhindern somit, dass das Wasser in die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Landflächen läuft. Der Baubeginn ist im 2017 und es wird mit einer dreijährigen Bauphase gerechnet.

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Beiträge aus dem Sport-Fonds
Die Regierung sichert den Mitgliedern des Dachverbands des Bündner Sports Pauschalbeträge aus dem Sport-Fonds zu. An die 43 Sportverbände und Organisationen wird ein Gesamtbetrag in der Höhe von einer Million Franken zugesprochen.
Mit finanziellen Mitteln aus dem Sport-Fonds wird auch das Langlauf Trainingszentrum NLZ in Davos unterstützt. Für die Einrichtung des neuen Langlaufzentrums erhält die Stiftung Davos Leistungssport einen Maximalbeitrag von rund 67 000 Franken.
Weiter unterstützt die Regierung die Organisation Special Olympics Switzerland mit einem zweckgebundenen Beitrag von 50 000 Franken. Special Olympics Switzerland möchte damit den Sport für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Kanton Graubünden fördern und eine entsprechende Koordinationsstelle schaffen. Die Hauptaufgabe besteht darin, ein bisher praktisch nicht existierendes Sportangebot für Kinder und Jugendliche zwischen acht und zwanzig Jahren aufzubauen. Das Projekt soll in Zusammenarbeit mit graubündenSPORT realisiert werden.

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Langlaufzentrum NLZ Davos (links) und Special Olympics Switzerland (rechts)

Schlanserstrasse in Trun wird sicherer
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur Korrektion der Schlanserstrasse mit einigen spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen. Die kantonale Verbindungsstrasse erschliesst die Fraktion Schlans der Gemeinde Trun. Die Strassenanlage entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen. Die geplante Strassenkorrektion umfasst die Erneuerung, Verbreiterung und Verstärkung der Strasse sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Strasse wird auf 4,2 Meter und die Brücke Val Sinzera auf 7 Meter verbreitert. Zudem werden der Oberbau, die Stützmauern sowie die Strassenentwässerung erneuert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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