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Die Regierung ordnet eine Anhörung zur Verordnung des Gesundheitsgesetzes an und beschliesst die Inkraftsetzung des kantonalen Jagdgesetzes. Zudem spricht sie Beiträge für die Kulturinstitution Origen sowie für eine Beschneiungsanlage in Scuol.

Anhörung zur Totalrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz

Die Regierung nimmt den Entwurf für eine Totalrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz zur Kenntnis und ermächtigt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, eine Anhörung dazu durchzuführen.
Aufgrund der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes muss auch die dazugehörige Verordnung revidiert werden. Auf Verordnungsstufe wird normalerweise keine Vernehmlassung durchgeführt. Da die Änderungen der Verordnung in diesem Fall jedoch grössere Auswirkungen haben könnten, erachtet die Regierung es als zweckmässig, ausnahmsweise zum Entwurf der Verordnung eine Anhörung bei den betroffenen Kreisen durchzuführen. Bis am 12. April 2017 können unter anderem alle Bündner Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Spitex-Dienste zu den Änderungen Stellung nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bestimmungen der Verordnung praxistauglich ausgestaltet sind. In der Verordnung werden die Pflichten der Gesundheitsfachpersonen und der Betriebe des Gesundheitswesens konkretisiert.

Inkraftsetzung des kantonalen Jagdgesetzes

Die Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes vom 18. Oktober 2016 wird auf den 1. Mai 2017 in Kraft gesetzt. Eine Änderung erfährt die Steinwildjagd, diese dauert neu vom 1. Oktober bis 15. November. Zudem werden verschiedene Anliegen der Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" berücksichtigt. Dies betrifft die Abschaffung der Fallenjagd, das Einschiessen der Jagdwaffen vor Jagdbeginn sowie den Einsatz bleifreier Munition, sobald dies aus Sicherheitsgründen und aufgrund tierschützerischer Überlegungen verantwortet werden kann. Massvoll erhöht werden die Patentgebühren für die Hochjagd.

Entfernung der Fassadenbeschriftung beim Bündner Kunstmuseum

Die Regierung beauftragt das Hochbauamt, die Wort-Bild-Marke an der Fassade des Erweiterungsbaus des Bündner Kunstmuseums (BKM) entfernen zu lassen. Zudem wird das Amt für Kultur beauftragt, den kommunikativen Auftritt des Bündner Kunstmuseums auf allen Kommunikationsmitteln bezüglich Logo/Wort-Bild-Marke überarbeiten zu lassen und konsequent den drei kantonalen Amtssprachen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen des Kommunikationskonzepts für das BKM wurde nebst den ordentlichen dreisprachigen Beschriftungen auch ein Signet/Logo entworfen. Dabei handelt es sich um eine Wort-Bild-Marke, also eine aus Worten gestaltete Grafik. Die Wort-Bild-Marke wurde als Logo in Deutsch ausgearbeitet und kann nicht adäquat in rätoromanischer und italienischer Sprache graphisch angepasst werden. Diese Wort-Bild-Marke wurde auch auf die Hauptfassade des Erweiterungsbaus des BKM appliziert. Sie bewirkt den Eindruck einer Beschriftung, notabene nur in Deutsch. Das Amt für Kultur wird den kommunikativen Auftritt des BKM bezüglich Logo/Wort-Bild-Marke überarbeiten. Die Neufassung soll den drei kantonalen Amtssprachen Rechnung tragen. Als naheliegende Lösung für das äussere Erscheinungsbild der Fassade des Erweiterungsbaus des BKM soll zukünftig auch auf die Wort-Bild-Marke verzichtet werden.

Beiträge an die Kulturinstitution Origen
Die Regierung gewährt der Nova Fundaziun Origen an das "Planungs- und Entwicklungsbüro Origen 2020" einen Beitrag von 700 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). NRP-Beiträge gehen je zur Hälfe zulasten des Bundes und der beteiligten Kantone.
Das Entwicklungsbüro Origen 2020 soll fundierte Grundlagen für die Gesamtentwicklung von Origen in Riom erarbeiten. Origen will in den kommenden zehn Jahren zu einer der bedeutendsten Theaterinstitutionen des Alpenraums werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das stiftungseigene Planungs- und Entwicklungsbüro die nötigen Infrastrukturen planen, finanzieren und realisieren.
Zudem sichert die Regierung der Nova Fundaziun Origen für das "Julierprojekt 2017 – 2020" einen Defizitbeitrag von maximal 680 000 Franken zu. Die Kulturinstitution baut auf dem Julierpass einen babylonischen Turm als temporäres Theaterhaus. Das Juliertheater soll zu allen Jahreszeiten bespielt werden. Die Programme werden von Origen geplant und realisiert. Die ersten Aufführungen sind im August 2017 geplant.
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©Nova Fundaziun Origen

Kantonsbeitrag für Beschneiungsanlage in Scuol
Die Regierung gewährt den Bergbahnen Motta Naluns an den Bau der Beschneiungsanlage Scuol einen Kantonsbeitrag von 1,3 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an systemrelevante Infrastrukturen. Zudem genehmigt sie eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) und spricht ein NRP-Darlehen von 2 Millionen Franken. Als Äquivalenzleistung des Kantons Graubünden zum NRP-Darlehen wird ein Beitrag von 336 679 Franken gewährt.
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©Pendicularas Scuol SA

Abstimmungsvorlage vom 21. Mai 2017
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 21. Mai 2017, folgende eidgenössische Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet wird:
- Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016
Am Sonntag, 21. Mai 2017, gelangen keine kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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