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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das kantonale Bürgerrechtsgesetz soll an das revidierte Bundesrecht und an die Bedürfnisse aus der Rechtspraxis angepasst werden.

Auf den 1. Januar 2018 wird das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht in Kraft treten. Diese Revision macht eine Anpassung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes notwendig, welches den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts regelt. Die Umsetzung wird zum Anlass genommen, das kantonale Bürgerrechtsgesetz benutzerfreundlicherer aufzubauen. Der neue Aufbau macht eine Totalrevision notwendig.

Das revidierte Bundesrecht verlangt für eine Einbürgerung neu eine Niederlassungsbewilligung sowie schriftliche Sprachkenntnisse einer Landessprache. Diese strengeren Bedingungen des Bundes werden im kantonalen Gesetz übernommen. Weiter ist im kantonalen Recht die vom Bund eingeführte Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen zu berücksichtigen. Diese führt im Kanton Graubünden zu einer teilweise markanten Kürzung der bisher geltenden minimalen Aufenthaltsdauer in der Einbürgerungsgemeinde. Die Revision wird zudem zum Anlass genommen, verschiedenen Bedürfnissen der Rechtspraxis Rechnung zu tragen. Beispielsweise sollen Schweizerinnen und Schweizer die Bündner oder Bündnerinnen werden wollen weniger strenge Eignungsvoraussetzungen erfüllen müssen als ausländische Bewerberinnen und Bewerber. Schliesslich werden verschiedenen Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen. Eines davon betrifft das Bürgerrecht nach Gemeindefusionen. In zusammengeschlossenen Gemeinden richtet sich das Bürgerrecht nach der politischen Gemeinde. Dadurch ändert sich für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger einer neu fusionierten Gemeinde das Bürgerrecht. Neu sollen diese Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten dem neuen Bürgerrecht einen Hinweis auf das vor der Fusion bestehende Bürgerrecht anzuhängen. Der Hinweis ist rechtlich unverbindlich und führt nicht zu einem neuen Heimatort, welcher aus der Kombination von neuem und altem Bürgerrecht bestehen würde.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2017 beraten. Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.


Beilage:

Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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