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Die Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) zur Vernehmlassung freigegeben. Mit dieser Revision sollen die notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Einführung von E-Voting als ordentlicher dritter Stimmkanal für alle Stimmberechtigten und auf allen staatlichen Ebenen des Kantons geschaffen werden.

Der Kanton Graubünden hatte bereits von 2010 bis Juni 2015 im Rahmen eines Consortiums mit acht anderen Kantonen E-Voting erfolgreich an 18 eidgenössischen und kantonalen Urnengängen und an den National- und Ständeratswahlen 2011 für seine Auslandschweizer eingesetzt. Das Consortium wurde dann Ende 2015 aufgelöst, nachdem der Bundesrat den Kantonen den Einsatz des Consortiumssystems bei den Nationalratswahlen 2015 verweigert hatte. Die Regierung hat seither wiederholt, so auch im Regierungsprogramm 2017 -2020, bekräftigt, dass sie weiterhin an der Einführung von E-Voting zu annehmbaren Bedingungen interessiert ist. Aktuelle Studien zeigen deutlich die Erwartungshaltung speziell von jüngeren Stimmberechtigten in Bezug auf die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe auf.

Das neue Projekt zur Einführung von E-Voting soll aufgrund der bisherigen Erfahrungen nach folgenden Grundsätzen ausgerichtet werden:

  • Beschaffung eines für 100 Prozent der Stimmberechtigten zertifizierten E-Voting-Systems
  • Rasche Ausweitung der elektronischen Stimmabgabe auf 100 Prozent des Elektorats
  • Einsatz von papierarmem E-Voting für eine Übergangszeit und von papierlosem E-Voting als Endziel
  • Vertretbares Kosten-/Nutzenverhältnis für Kanton und Gemeinden
Beim papierarmen E-Voting erhalten Stimmberechtigte, die sich für diese Abstimmungsform entschieden haben, nur noch den Stimmrechtsausweis per Post zugestellt, die Beilagen jedoch elektronisch. Papierloses E-Voting erfolgt medienbruchfrei. Die Zustellung von Stimmrechtsausweis und Beilagen an registrierte Stimmberechtigte erfolgt auf elektronischem Weg. Wichtig ist, dass Stimmberechtigte frei sind in der Wahl des Stimmkanals: Brieflich, an der Urne oder elektronisch.

Die Einführung soll konkret in folgenden Schritten erfolgen:

  • Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen bis Ende 2017
  • Beschaffung des E-Voting-Systems bis Ende 2018
  • Vorbereitung der Einführung im 2019
  • Einführung von E-Voting bei Pilotgemeinden auf 1.1.2020
  • Einführung von E-Voting bei allen Gemeinden auf 1.1.2021
Die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte beinhaltet als Kernelemente ein allgemeines Anmeldeverfahren für die Stimmberechtigten, die E-Voting nutzen wollen, sowie ein Anmeldeverfahren für alle Behördenwahlen im Majorzverfahren, soweit diese an der Urne stattfinden. Wesentlich ist weiter, dass Regionen und Gemeinden mit Urnenabstimmung bei eigenen Urnengängen, die gleichzeitig mit eidgenössischen oder kantonalen stattfinden, die elektronische Stimmabgabe zulassen. Damit gelten einheitliche Regeln für alle Staatsebenen.

Die neue gesetzliche Grundlage erlaubt es, im Kanton Graubünden einfaches, transparentes und sicheres E-Voting zu verhältnismässigen Kosten anzubieten. Vorbereitung und Einführung von E-Voting sollen in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass das Fachwissen und die Bedürfnisse der Gemeinden in die Konfiguration des Systems einfliessen.

Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. Juni 2017. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch/Laufende Vernehmlassungen.


Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Claudio Riesen, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 23, E-Mail Claudio.Riesen@staka.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: Standeskanzlei Graubünden
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