Der neue Waldentwicklungsplan (WEP) 2018+ geht in die Vernehmlassung. Der WEP bildet eine zeitgemässe aktuelle Grundlage mit einer klaren Richtschnur für das Handeln im Bündner Wald. Der WEP ist für alle Behörden verbindlich.
Rund ein Drittel des Kantons Graubünden ist von Wald bedeckt. Dieser Wald sichert durch seinen Schutz Leben und Infrastrukturen, birgt eine grosse Artenvielfalt und ist Arbeitsplatz und Erholungsraum. Die vielen verschiedenen und hohen Ansprüche an den Wald können nur erfüllt werden, wenn sie aufeinander abgestimmt und allfällige Konflikte früh erkannt werden. Darin bestehen Sinn und Zweck der Waldentwicklungsplanung.
Der neue WEP ist spezifisch auf die fünf Waldregionen Herrschaft/Prättigau/Davos, Rheintal/ Schanfigg, Surselva, Mittelbünden/Moesa und Südbünden ausgerichtet. Neben allgemeinen Grundsätzen kann so auch auf die Besonderheiten der einzelnen Regionen eingegangen werden. In jedem regionalen WEP werden die sieben Themen Schutzwald, Holznutzung, Natur und Landschaft, Weidwald, Erholung und Tourismus, Wald-Wild-Jagd und Erschliessung abgehandelt. Darin sind übergeordnete Handlungsanweisungen für die Erreichung der gewünschten ökologischen und ökonomischen Leistungen festgelegt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. Oktober 2017. Die Stellungnahmen können dem Amt für Wald und Naturgefahren wie folgt zugestellt werden:
Online: Alle notwendigen Dokumente können auf der Internetseite
www.wep.gr.ch. abgerufen werden. Eine Anleitung für das Vorgehen ist beigelegt.
Schriftlich: Amt für Wald und Naturgefahren, Löestrasse 14, 7000 Chur
Auskunftspersonen:
-Reto Hefti, Kantonsförster, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 51, E-Mail
Reto.Hefti@awn.gr.ch
-Riet Gordon, Bereichsleiter Waldinformation, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 55, E-Mail
Riet.Gordon@awn.gr.ch
Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren