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Morgen feiert die ganze Nation. Viele Bündnerinnen und Bündner freuen sich bereits auf ein wunderschönes 1. Augustfeuer. Solche Brauchtumsfeuer am Nationalfeiertag dürfen aber auf keinen Fall für illegale Entsorgungsaktionen im Freien missbraucht werden.

Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Holzkisten, Möbelstücke, Zäune usw. – im Freien zu verbrennen. Ein solches Verhalten führt zur Anzeige und Bestrafung mit Busse.

Es wird empfohlen, 1. August- oder andere Brauchtumsfeuer beim Amt für Natur und Umwelt (ANU) als zuständige kantonale Behörde zu melden. Bei einem geltenden absoluten Feuerverbot dürfen keine 1. August- oder andere Brauchtumsfeuer entfacht werden. Auf der Internetseite des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) kann man sich über die aktuelle Waldbrandgefahr informieren. Zusätzliche Informationen finden Sie in der folgenden Beilage.

Info 1. Augustfeuer


Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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