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Die Regierung schafft die rechtlichen Grundlagen für eine durchgehende Ruinaulta-Wanderung in der Talsohle. Zudem erhöht sie das Höchstgewicht auf zwei sanierten kantonalen Verbindungsstrassen.

Grünes Licht für durchgehende Ruinaulta-Wanderung
Die Regierung genehmigt die am 21. Juni 2016 von der Gemeinde Trin beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit einigen Auflagen. Sie schafft damit die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung eines neuen Wanderwegabschnitts in der Ruinaulta. Der neue Weg soll zwischen der Bahnstation der Rhätischen Bahn (RhB) in Trin und der RhB-Brücke "Isla-Bella" verlaufen und entlang des RhB-Trasses sowie durch einen Fussgängertunnel führen. Mit dem geplanten Abschnitt soll neu eine durchgehende Wanderung durch die ganze Ruinaulta auf Ebene der Talsohle ermöglicht werden.

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Geplanter Wanderweg (gelb) mit Fussgängertunnel (blau) in der Ruinaulta

Erhöhung des Höchstgewichts auf kantonalen Verbindungsstrassen
Auf Beschluss der Regierung wird das Höchstgewicht zweier kantonaler Verbindungsstrassen nach erfolgter Sanierung erhöht. Auf einer Länge von rund einem Kilometer darf die Lundenstrasse bei Buchen im Prättigau neu mit 32 Tonnen befahren werden. Gleiches gilt für die rund drei Kilometer lange Monbielerstrasse zwischen Klosters und Monbiel.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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