Die Regierung reicht im Auftrag des Grossen Rats eine Standesinitiative zur Aufstockung des Grenzwachtkorps ein. Zudem genehmigt sie ein Projekt für die Verbauung der Plessur und trifft Massnahmen zur Risikoreduktion bei Katastrophen und Notlagen.
Grenzwachtkorps soll aufgestockt werden
Der Kanton Graubünden reicht beim Bund eine Standesinitiative betreffend Aufstockung des Grenzwachtkorps ein. Die Regierung setzt damit einen Auftrag aus dem Grossen Rat um, welcher in der Aprilsession 2017 eingereicht und in der Junisession 2017 überwiesen wurde.
Die Standesinitiative verlangt, dass das Grenzwachtpersonal an allen Standorten personell so auszustatten ist, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann. Zudem ist beim Grenzwachtkorps kein Personalabbau, sondern eine personelle Aufstockung mit materiell zeitgemässer Ausrüstung und Infrastruktur vorzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass das Grenzwachtkorps die wachsenden Herausforderungen heute und in Zukunft im Bereich seiner Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration zufriedenstellend erfüllen kann.
Auftrag Hitz-Rusch betreffend Aufstockung des Grenzwachtkorps
Chur saniert die Verbauungen der Plessur
Die Regierung genehmigt das Projekt der Stadt Chur für die Verbauung der Plessur mit einigen Auflagen. Die bestehenden Verbauungen der Plessur weisen an verschiedenen Stellen Schäden auf. Es ist vorgesehen, die Massnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit in drei Projektetappen umzusetzen. Das vorliegende Projekt umfasst die erste Etappe an den Standorten unterhalb der Ringstrasse, oberhalb des Kettbrügglis und unterhalb der Sassalbrücke. An diesen drei Standorten muss je eine Betonschwelle instandgesetzt werden. Dabei werden die beschädigten Schwellen in sogenannte "Steinblockrampen" umgestaltet. Während bei den Schwellen das Wasser über eine scharfe Überfallkante abstürzt, überwindet der Wasserstrom bei den Rampen die Höhendifferenz über eine flach geneigte, schiefe Ebene. Technisch erfüllen diese beiden Bauweisen denselben Zweck, die Rampen haben aber den Vorteil, dass die Fische stromaufwärts schwimmen können (Fischgängigkeit).
Gemäss Programmvereinbarung "Schutzbauten Wasser" beteiligen sich Bund und Kanton finanziell an dieser Verbauung. Von den Kosten in der Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Franken übernimmt der Bund maximal 507 500 Franken. Der Kanton spricht nach Wasserbaugesetz einen Beitrag von maximal 290 000 Franken. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton mit einem strassenbaulichen Beitrag von maximal 65 250 Franken.
Risikoreduktion bei Katastrophen und Notlagen in Graubünden
Die Regierung beauftragte im Jahr 2013 das Amt für Militär- und Zivilschutz mit der Erarbeitung einer risikobasierten Massnahmenplanung im Bereich Katastrophen und Notlagen für den Kanton Graubünden. In einer ersten Projektphase wurde ein breites Spektrum natur-, gesellschafts- und technikbedingter Gefährdungen bezüglich ihrer Risiken für den Kanton analysiert. Im Zentrum der zweiten Phase stand die Beurteilung der heutigen Situation des Bündner Bevölkerungsschutzes und Ausarbeitung von Massnahmen zur Risikoreduktion. Das Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf die bestehenden Schnittstellen zwischen den verschiedenen Organisationen und Aufgaben.
In der dritten Phase hat die Regierung nun den Entscheid getroffen, welche der Massnahmen zur Risikoreduktion umgesetzt werden und welche Risiken ohne Umsetzung entsprechender Massnahmen in Kauf zu nehmen sind. Zwölf Massnahmen sind soweit ausgereift, dass eine Umsetzung unter Vorbehalt der erforderlichen Personalressourcen beschlossen werden kann. Die Investitionskosten für die Umsetzung dieser Massnahmen belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Franken, die jährlich wiederkehrenden Kosten auf rund 300 000 Franken. Bei vier weiteren Massnahmen hat die Regierung einen Grundsatzentscheid getroffen. Dazu haben die verantwortlichen Dienststellen zeitnah entsprechende Details auszuarbeiten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden