Die Regierung nimmt Stellung zur Steuervorlage 17 des Bundes und spricht einen Kantonsbeitrag für die Erweiterung der ARBES-Werkstätte in Rothenbrunnen.
Regierung äussert sich zur Steuervorlage 17
Die Regierung nimmt Stellung zur Revision des Unternehmenssteuerrechts des Bundes. Sie schliesst sich grundsätzlich den Ausführungen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) zur Steuervorlage 17 (SV17) an und unterstützt die dort gestellten Forderungen.
Insbesondere den im Vergleich zur USR III tiefer angesetzten Anteil an der direkten Bundessteuer lehnt die Bündner Regierung ab. Graubünden ist der Kanton, der im Finanzausgleich des Bundes (NFA) sehr hohe Einbussen erleiden wird, die auch durch die erhöhten Anteile an der direkten Bundessteuer nicht kompensiert werden können. Gleichzeitig werden die Kantone verpflichtet, die Auswirkungen der SV17 auf die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Tatsachen ist der Anteil an der direkten Bundessteuer mindestens auf 21,2 Prozent festzulegen, wie das auch von der FDK gefordert wird. Zudem fordert die Bündner Regierung, dass die vorgeschlagene Patentbox hinsichtlich der Auswirkung im NFA gleich ausgestaltet wird, wie der zusätzliche Abzug für die Forschungs- und Entwicklungskosten.
Die sehr enge Terminierung der SV17 bewirkt, dass die Kantone die Anschlussgesetzgebung an die Hand nehmen müssen, bevor die Vorlage vom Bundesparlament behandelt und verabschiedet worden ist. So muss im Kanton Graubünden das Vernehmlassungsverfahren gestartet werden, bevor die Botschaft des Bundesrats vorliegt. Dieses Vorgehen mag mit Blick auf eine möglichst rasche Umsetzung der SV17 wünschenswert erscheinen, birgt aber auch Risiken.
Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz
Kantonsbeitrag für die Erweiterung der ARBES-Werkstätte in Rothenbrunnen
Die Arbeits- und Beschäftigungsstätte ARBES der Psychiatrischen Dienste Graubünden in Rothenbrunnen wird baulich erweitert und angepasst. Die Regierung genehmigt nun die Erweiterung des Werkgebäudes 2 sowie die Erstellung von Parkplätzen. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 1 345 360 Franken.
Mit dem Erweiterungsbau wird dem bisherigen Wachstum der ARBES Rothenbrunnen Rechnung getragen. Die baulichen Massnahmen decken den Bedarf an Lager, sanitären Anlagen, Büro- und Produktionsanlagen. Die neuen Lagerflächen entlasten auch die Arbeitsräume, sodass die notwendigen Durchgänge für die Fluchtwege wieder sichergestellt werden können. Als geschützte Werkstätte der Psychiatrischen Dienste Graubünden bietet die ARBES erwachsenen Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung einen Arbeitsplatz.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden