Am Mittwoch, 7. Februar 2018, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests
"Allgemeiner Alarm" um 13.30 und 13.45 Uhr sowie der "Wasseralarm" um 14.15 und
14.50 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen
Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen
der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert
wird.
1. Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt
über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 Uhr
werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.
Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden
Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein
zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests
ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist
die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Verhaltensanweisungen der Behörden
zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
2. Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 14.50 Uhr ausgelöst.
Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten.
Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei
Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden,
einsehbar.
Wenn das Zeichen "Wasseralarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt,
bedeutet dies eine Gefährdung der Bevölkerung. In diesem Fall ist die Bevölkerung
aufgefordert das gefährdete Gebiet unverzüglich zu verlassen.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sie auf Teletext, Seite 680/681, und auf der
Website
www.sirenentest.ch.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten
gebeten.
Auskunftsperson:
Bruno Casutt, Leiter Stellvertreter Amt für Militär und Zivilschutz, Tel. 081 257 35 26, E-Mail
Bruno.Casutt@amz.gr.ch
Gremium: Amt für Militär und Zivilschutz
Quelle: dt Amt für Militär und Zivilschutz