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Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) hat den neuen "Waldentwicklungsplan 2018+" erarbeitet. Für die Entwicklung des Bündner Waldes braucht es eine verbindliche Planung. Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist daher ein wichtiges Instrument für die Waldbesitzer und den Kanton.

Mit dem WEP soll die Entwicklung des Bündner Waldes in den kommenden Jahren behördenverbindlich geplant werden. Der WEP ist für die gesamte kantonale Verwaltung, aber auch für die Waldeigentümer und die Forstreviere ein wichtiges Führungsinstrument. Im WEP ist festgehalten, was erreicht werden soll und was dafür gemacht werden muss. Aufgeteilt ist der WEP in die sieben Themen (sogenannte Objektblätter) "Schutzwald", "Holznutzung", "Natur und Landschaft", "Erholung und Tourismus", "Weidwald", "Wald – Wild – Jagd" und "Erschliessung".

Die Waldpflege als Verbundaufgabe
Der Wald in Graubünden erfüllt vier wichtige Aufgaben: Er schützt uns kostengünstig vor Naturgefahren, ist der grösste Erholungsraum für Einheimische und Touristen, liefert den nachwachsenden Rohstoff Holz und bietet Lebensraum für 40 Prozent aller in der Schweiz vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Daher ist es wichtig, den Wald langfristig zu erhalten. Die Waldpflege ist eine Verbundaufgabe zwischen Waldeigentümer, Kanton und Bund. Planen ist vorausschauendes Denken und gerade im Wald mit seinem sehr langsamen Wachstum ist ein solches Denken enorm wichtig. Mit dem WEP hat man nun ein Instrument in der Hand, das festlegt, was vom Wald erwartet wird und was zu tun ist, um diese Erwartungen zu erfüllen. Der WEP koordiniert die verschiedenen Ansprüche und hilft, auftauchende Konflikte zu lösen, indem er Handlungsspielraum und Grenzen der involvierten Partner aufzeigt.

Wichtigste Aufgabe des Waldes: Schutz vor Naturgefahren

Der "Waldentwicklungsplan 2018+" ist eine Weiterentwicklung der bereits in den 90er-Jahren entstandenen ersten Generation solcher Pläne. Damals waren es 18 verschiedene Dokumente, heute sind es deren fünf, angepasst an die fünf kantonalen Waldregionen. Die Revision wurde erforderlich, weil die erste WEP-Version bereits über zwanzig Jahre alt war. Die jetzt gültige Version wurde an die neuen Rahmenbedingungen und Gesetzmässigkeiten angepasst. Nun gilt es, sie nachzuführen und laufend den neuen Gegebenheiten anzupassen. Die wichtigste Aufgabe des Bündner Walds ist der Schutz vor Naturgefahren. Deshalb kommt dem Schutzwald, der rund 61 Prozent der Waldfläche in Graubünden ausmacht, innerhalb des WEP eine grosse Bedeutung zu. Mit dem WEP soll der Wald gefördert werden, damit dieses Multitalent seine Funktion langfristig erbringen kann. Prioritäres Ziel ist dabei die Sicherung der Waldverjüngung.

Breit abgestützte Vernehmlassung
Der neue WEP wurde unter Einbezug verschiedener Stellen erarbeitet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2017 gab es eine breite Vernehmlassung, bei der zahlreiche Rückmeldungen eingereicht wurden. Sämtliche Anliegen wurden geprüft, beantwortet und – wo möglich und sinnvoll – aufgenommen. Bei der neu präsentierten WEP-Version handelt es sich um die überarbeitete und angepasste Auflageversion, die noch der Zustimmung der Gemeinden bedarf, bevor sie von der Bündner Regierung definitiv in Kraft gesetzt werden kann.


Auskunftspersonen:

Für allgemeine Fragen zur Medienkonferenz und zum WEP:
  • Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
  • Reto Hefti, Kantonsförster, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 51, E-Mail Reto.Hefti@awn.gr.ch
  • Dr. Riet Gordon, Bereichsleiter Waldplanung und Forstreviere, Tel. 081 257 38 55, E-Mail Riet.Gordon@awn.gr.ch

Für Fragen zur konkreten Umsetzung des WEP in den Regionen:
  • Region 1, Herrschaft / Prättigau / Davos: Regionalleiter, Matthias Zubler, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 66 40, E-Mail Matthias.Zubler@awn.gr.ch
  • Region 2, Rheintal / Schanfigg: Regionalleiter, Magnus Rageth, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 61 85, E-Mail Magnus.Rageth@awn.gr.ch
  • Region 3, Surselva: Regionalleiter, Urban Maissen, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 62 80, E-Mail Urban.Maissen@awn.gr.ch
  • Region 4, Mittelbünden / Moesano: Regionalleiter, Lukas Kobler, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 50 21, E-Mail Lukas.Kobler@awn.gr.ch
  • Region 5, Südbünden: Regionalleiter, Gian Cla Feuerstein, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 851 20 80, E-Mail Gian.Cla.Feuerstein@awn.gr.ch

Fotos in Druckqualität und die Pläne der einzelnen Regionen als PDF-Dateien finden Sie auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

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