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Die Botschaften zeigen auf, wie die geltenden Bestimmungen zur Regelung von Bildungsfragen lauten und welche Auswirkungen eine Änderung dieser Bestimmungen im Sinne der Initiativen hätten. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Initiativen dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.

Im März 2017 wurde die Volksinitiative "Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei wichtigen Bildungsfragen" eingereicht. Die unterzeichnenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stellen das Begehren, zwei Artikel in der Kantonsverfassung so abzuändern, dass wichtige, grundsätzliche Bildungsfragen durch das Gesetz oder durch einen dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschluss des Grossen Rates zu regeln sind. Gleichzeitig reichte dasselbe Initiativkomitee die Gesetzesinitiative "Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei Lehrplänen" ein. Es ist deshalb auch von einer Doppelinitiative die Rede. Bestandteile dieser Gesetzesinitiative bilden im Wesentlichen die Regelung der Lehrplaninhalte, die Genehmigung der Lernpläne durch den Grossen Rat, das fakultative Referendum gegen den Genehmigungsentscheid des Grossen Rates sowie eine Übergangsbestimmung, welche unter anderem regelt, wie mit bereits beschlossenen oder erlassenen Lehrplänen umzugehen ist.

Initiativen zur Ablehnung beantragt
Die Regierung beantragt, die beiden Volksinitiativen abzulehnen, weil ein Erlass respektive eine Genehmigung von Lehrplänen durch den Grossen Rat als systemfremd und nicht stufengerecht erscheint. Die Ausarbeitung und Inkraftsetzung eines neuen Lehrplans würde sich dadurch massiv verkomplizieren. Lehrpläne enthalten komplexe, technische Ausführungsbestimmungen und fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Grossen Rats oder des Volks. Mit der Einführung des Lehrplans 21 GR, gegen den sich die Volksinitiative im Kern richtet, werden die Bildungsinhalte im Sinne von Art. 62 der Bundesverfassung angemessen koordiniert und harmonisiert. Die bisherigen Regelungen gewährleisten, dass Lehrpläne weiterhin breit abgestützt von Fachpersonen erarbeitet und vom verantwortlichen Exekutivorgan erlassen werden können. Eine Änderung der bisherigen Kompetenzverordnung wäre mit schwerwiegenden Nachteilen und hohen Kosten verbunden.

Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Augustsession 2018 beraten.


Beilage:
Botschaft


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail Andrea.Stadler@ekud.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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