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Am 10. Juni 2018 wählen die Bündner Stimmberechtigten bei den Regierungsrats- und Grossratswahlen ihre fünf Regierungsräte sowie ihre 120 Vertreterinnen und Vertreter für die nächsten vier Jahre im Grossen Rat. Ein neues Video der Standeskanzlei beantwortet unter www.gr.ch die wichtigsten Fragen zu den kantonalen Wahlen.

Die Stimmberechtigten im Kanton Graubünden haben wichtige Post erhalten - die Unterlagen für die Regierungsrats- und Grossratswahlen. Die Mitglieder der Regierung sowie des Grossen Rates werden für eine vierjährige Amtsperiode neu- oder wiedergewählt. Die Wahlen in Graubünden sind Mehrheitswahlen. Die fünf Mitglieder der Regierung sowie die 120 Mitglieder des Grossen Rates werden nach dem Majorzsystem gewählt.

Richtiges Ausfüllen der Wahlzettel
Die Standeskanzlei erinnert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger daran, dass beim Ausfüllen des Wahlzettels insbesondere Folgendes zu beachten ist:

1. Wahlzettel sind ungültig, die
a) nicht amtlich sind;
b) anders als handschriftlich ausgefüllt werden;
c) ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
d) auf die "Bisherigen" oder ähnlich lauten.

2. Als ungültige Kandidatenstimmen gestrichen werden:
a) Namen nicht wählbarer oder nicht wieder wählbarer Personen;
b) Wiederholungen von Kandidatennamen, die derselbe Stimmzettel bereits einmal enthält (Kumulation);
c) Unleserlich geschriebene Namen;
d) Namen nicht klar bezeichneter Personen;
e) überzählige Namen (von unten nach oben).


Auskunftsperson:

Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 22, E-Mail Walter.Frizzoni@staka.gr.ch


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei
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Regierungsrats- und Grossratswahlen 2018