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Die Regierung empfiehlt dem Grossen Rat, die kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative) abzulehnen. Eine auf September und Oktober beschränkte Jagd wäre für die Bestandsregulierung nicht erfolgreich, da grosse Wildbestände sich in dieser Zeit ausserhalb des Kantonsgebiets befinden.

Würde die Jagd im Kanton Graubünden im Oktober enden, könnte sie ihre wichtige Funktion zur Bestandsregulierung beim Schalenwild nicht mehr erfüllen. Zu diesem Schluss kommt die Regierung in ihrer Botschaft zur Sonderjagdinitiative. Grosse Wildbestände wandern jedes Jahr im Frühjahr, von Ende März bis Anfang Juni, über die Kantonsgrenzen hinaus und kehren erst ab November wieder nach Graubünden zurück. Für eine effektive Bestandsregulierung der Hirsche und Rehe muss deshalb auch künftig ein Teil der Jagd im November und Dezember stattfinden können.

Widerspruch zur freien Bündner Jagd

Die Sonderjagdinitiative verlangt, dass die jährlichen Abschusspläne neu vollumfänglich während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Auf eine Regulierung der Wildbestände im Rahmen einer Sonderjagd in den Monaten November und Dezember sei zu verzichten. Stattdessen sieht die Initiative neu eine Hochjagd von 25 Tagen statt wie bisher 21 Tage vor, welche überdies neu in den Monaten September und Oktober anstatt wie bisher nur im September angesetzt werden sollen.

Würde die heutige Sonderjagd abgeschafft, müssten andere Lösungen für die Erfüllung der Abschusspläne gefunden werden. Der Kanton könnte dazu so genannte Regiejagden durchführen. Dabei würden aber nicht mehr die Jäger in Ausübung ihres Patentrechts jagen, sondern der Kanton würde die Jagdziele durch die Wildhut und allenfalls die Beauftragung von Jägerinnen und Jägern durchsetzen. Dies stünde im Widerspruch zu der in Graubünden seit über 100 Jahren gelebten Tradition der freien Bündner Jagd.

Die Jagd erfüllt wichtige Aufgaben
Die Jagd hat die Aufgabe, den Wildbestand so zu regulieren, dass das verbleibende Wild genügend Lebensraum hat. Der Wildbestand und die Ressourcen des Lebensraums müssen in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Dies stellt eine grosse Herausforderung für die Jagdplanung dar, da die Bestandsentwicklung beim Rothirsch und Reh in den letzten Jahren einem starken Wachstumsdruck standhalten muss. Eine weitere Vergrösserung der Populationen würde zu einer Übernutzung des Lebensraums, zu erhöhten Fallwildzahlen bis hin zu Wintersterben sowie einer deutlichen Zunahme von Wildschäden im Wald und den landwirtschaftlichen Kulturen führen.

Wanderpopulationen machen Nachjagd erforderlich
Aufgrund der klimatisch bevorzugten Lage des Kantons Graubünden wandern im Spätherbst und Winter grosse Bestände von Rothirschen aus den benachbarten Kantonen sowie dem angrenzenden Ausland in den Kanton. Da diese Rothirschpopulationen während der Monate September und Oktober nicht in Graubünden sind, können sie nicht bejagt werden.

Die Wildbestände können deshalb erst nach der Hochjagd in den Wintereinstandsgebieten abschliessend an die Lebensräume angepasst werden. Dies wäre unter einem vollständigen Verzicht auf die Sonderjagd nicht möglich; auch nicht durch vier zusätzliche Jagdtage und eine Ausdehnung der Hochjagd in den Oktober, wie die Initiative dies vorsieht.

Bewährtes Zwei-Stufen-Konzept als beste Lösung

Das heutige Bündner Jagdsystem mit einer 21-tägigen, freien Hochjagd im September und einer bedarfsgerechten, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Sonderjagd an maximal zehn Halbtagen im November und Dezember ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrung mit der Jagdplanung im Kanton. Im langjährigen Mittel werden 75 Prozent der Abschüsse auf der Hochjagd getätigt, 25 Prozent erfolgen auf der Sonderjagd. Die Jagdbehörden sind zusammen mit den Jagdorganisationen stets daran, die Hochjagdstrecke mit wildbiologisch sachgerechten und nachhaltigen Massnahmen zu erhöhen.

Die Regierung ist deshalb der Auffassung, dass das heutige Zwei-Stufen-Konzept die beste Lösung ist, um die lebensraumökologischen und wildtierbiologischen Herausforderungen für die Jagdplanung in Graubünden zu meistern. Die Jagd wird sich auch künftig stets weiterentwickeln müssen und es sind als sachgerecht und richtig erkannte Optimierungen umzusetzen. Der radikale Umstoss des heutigen Systems ist dagegen weder angezeigt noch zielführend, weshalb die Regierung die Sonderjagdinitiative zur Ablehnung empfiehlt.

Materielle Auseinandersetzung mit der Initiative
Das Bundesgericht hatte Ende 2017 die Sonderjagdinitiative als nicht in offensichtlichem Wiederspruch zum Bundesrecht beurteilt und den Beschluss des Grossen Rats vom 9. Februar 2015, mit welchem die Initiative als ungültig erklärt wurde, aufgehoben. In der Folge wurde das Geschäft vom Grossen Rat an die Regierung zurückgewiesen. Die Regierung hat sich nun materiell mit dem Volksbegehren auseinandergesetzt und empfiehlt die Ablehnung der Initiative.

Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Dezembersession 2018 beraten. Eine allfällige Volksabstimmung kann auf das erste Halbjahr 2019 angesetzt werden.


Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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