Die Regierung ordnet für fünf Kraftwerke Restwassersanierungen an. Zudem nimmt sie Kenntnis von den Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018.
Regierung ordnet Restwassersanierungen an
Die Regierung ordnet für die Kraftwerke Zervreila AG, die Kraftwerke Frisal AG, die Axpo Hydro Surselva AG (Kraftwerk Pintrun), die Flims Electric AG (Kraftwerk Bargaus) sowie das Elektrizitätswerk der Gemeinde Samnaun (Kraftwerk Schergenbach) die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung an. Mit den Sanierungsverfügungen werden die Kraftwerkbetreiber verpflichtet, an den bestehenden Wasserfassungen entsprechende Dotierungen vorzunehmen, wobei die Sanierungslösungen anhand der jeweiligen hydrologischen und gewässerökologischen Gegebenheiten festgelegt wurden. Mit den gewässerschutzrechtlich vorgegebenen Sanierungen wird den Interessen der Fliessgewässer und der davon abhängenden Lebensräume und –gemeinschaften Rechnung getragen.
Mit diesen fünf Verfügungen kann ein weiterer wichtiger Schritt bei den Restwassersanierungen in Graubünden vollzogen werden. Für 184 der insgesamt 231 Wasserfassungen im Kanton ist die Restwassersanierung damit nun geregelt oder es liegen Lösungen im Grundsatz vor. Insgesamt vereinigen die bisher geregelten sanierungspflichtigen Kraftwerksanlagen rund 86 Prozent der Gesamtproduktion im Kanton auf sich.
©Axpo / Kraftwerke Zervreila AG
Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 25. November 2018, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 23. März 2016 "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)";
- Volksinitiative vom 12. August 2016 "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"; und
- Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten).
Am Sonntag, 25. November 2018, gelangen zudem folgende kantonale Vorlagen zur Abstimmung:
- Kantonale Volksinitiative "Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei wichtigen Bildungsfragen"; und
- Kantonale Volksinitiative "Gute Schule Graubünden – Mitsprache bei Lehrplänen".
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden