Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag für einen neuen Radweg zwischen Chur und Trimmis und legt die Beiträge für den öffentlichen Verkehr 2019 fest.
Regierung genehmigt einen neuen Radweg zwischen Chur und Trimmis
Die Regierung genehmigt ein Projekt für den Bau eines neuen Radwegs zwischen Chur und Trimmis mit spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen. Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal 972 000 Franken. Trotz der attraktiven Velodistanz zwischen den beiden Gemeinden nutzt derzeit nur ein kleiner Teil der Bevölkerung das Velo für die alltäglichen, gemeindeübergreifenden Verrichtungen. Die bestehenden Verbindungen werden wegen grosser Steigungen oder der unzureichenden Fahrbahngestaltung im Alltag gemieden. Mit dem neuen Radweg soll das grosse Potential dieser Alltags-Veloverbindung ausgeschöpft und der öffentliche Verkehr sowie der Autoverkehr entlastet werden. Der Radweg beginnt bei der Cadonaustrasse am nördlichen Siedlungsrand von Chur. Nach einer Neutrassierung über Wiesland wird ein bestehender Waldweg genutzt, welcher bis zur Maschänserrüfe führt. Anschliessend verläuft der Radweg über den Trimmiser Mittelweg. Als Teil des Inventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) kommt diesem besonderer Schutz zu. Die Regierung verfügt daher in Rücksprache mit den zuständigen Bundesstellen, dass die bestehenden Strukturen und das Trassee des Mittelwegs unverändert bleiben müssen. Ein Asphalt oder sonstiger Hartbelag ist auf diesem Wegabschnitt unzulässig. Auf den übrigen Abschnitten stellt eine Tragdeckschicht sicher, dass der Radweg nachhaltig ist und unabhängig von Wetter und Jahreszeit im Alltag genutzt werden kann. Im Waldbereich wird der Belag dank einer speziellen Oberflächenbehandlung mit Kies mittelfristig kaum von einem Waldweg zu unterscheiden sein.
©Bundesamt für Landestopografie
Beiträge für den öffentlichen Verkehr 2019 festgelegt
Für das Fahrplanjahr 2019 belaufen sich die gesamten ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden voraussichtlich auf rund 140,9 Millionen Franken, wovon der Bund insgesamt einen Anteil von rund 102,8 Millionen Franken oder 73 Prozent der Gesamtkosten übernimmt.
Von den ungedeckten Kosten von 140,9 Millionen Franken, entfallen 134,7 Millionen Franken auf die Sparte Personenverkehr und 6,2 Millionen Franken auf die Sparte Güterverkehr. In diesen Zahlen ist die vom Bund festgelegte Kantonsquote Graubünden 2019 von 123 354 674 Franken für den regionalen Personenverkehr (RPV) enthalten. Daran hat der Kanton einen Anteil von 20 Prozent zu leisten, was einen Beitrag von 24,7 Millionen Franken ergibt. Der Kanton bestellt zudem (teilweise auch als Massnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs) Zusatzleistungen im Personenverkehr (inklusive Tarifverbunde) im Umfang von 11,3 Millionen Franken, die vom Bund nicht mitfinanziert werden. Das ergibt, zusammen mit den 2,0 Millionen Franken für den gemeinsam mit dem Bund zu finanzierenden Betrieb des Güterverkehrs, einen totalen Kantonsbeitrag für das Jahr 2019 von 38,1 Millionen Franken.
Die Bestellvereinbarung mit der PostAuto Schweiz AG wurde nur provisorisch abgeschlossen. Aufgrund des Prüfungsberichts der Revisionsabteilung des Bundesamts für Verkehr muss davon ausgegangen werden, dass die PostAuto Schweiz AG auch in den Offerten für das Fahrplanjahr 2019 zu hohe ungedeckte Kosten ausweist. Sobald der effektive Abgeltungsbedarf bekannt ist, wird eine allfällige Differenz den Bestellern anteilsmässig zurückerstattet.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden