Die virale hämorrhagische Krankheit (VHK) ist eine akute Viruserkrankung, welche Haus- und Wildkaninchen befällt und in der Schweiz als zu überwachende Tierseuche gilt. Für den Menschen ist sie nicht gefährlich. Unter den Kaninchen ist die Krankheit aber sehr ansteckend und endet meist tödlich.
Bereits anfangs Juni 2019 wurden vereinzelte Fälle von VHK bei Hauskaninchen in der Gemeinde Scuol im Unterengadin festgestellt. Tierärzte, Zuchtverbände und Kaninchenhalter der Region wurden deshalb zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen, worauf sich die Lage beruhigte. In den letzten Tagen wurden neue Fälle aus dem Puschlav gemeldet. Mehrere Tiere aus verschiedenen Haltungen sind bereits eingegangen. Aktuell wird dort versucht, die Krankheit mittels einer Impfung einzudämmen. An beiden Orten konnte die Diagnose mittels Sektion und PCR (Polymerase Chain Reaction) gestellt werden.
So erkennt man die Krankheit
Charakteristisch für die VHK ist der perakute und oft tödlich endende Verlauf. Krankheitsanzeichen können sein: Teilnahmslosigkeit, Fieber, Atemnot, Koordinationsstörungen und Zittern. Kurz vor dem Tod treten Krämpfe und Blutungen aus der Nase auf. Das Virus selbst kann nur am toten Kaninchen nachgewiesen werden und wird durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen (z.B. bei Ausstellungen). Allerdings kann es auch indirekt durch virushaltige Sekrete, Kot oder Harn verbreitet werden. VHK darf nicht mit der Hasenpest verwechselt werden.
So schützt man eine Kaninchenhaltung
Sollten solche Anzeichen bei eigenen Kaninchen feststellen werden, sollten sich die Tierhalterinnen oder Tierhalter umgehend an ihren Tierarzt wenden. Das Virus selbst kann nur am toten Kaninchen nachgewiesen werden. Deshalb ist es wichtig, auch bereits verstorbene Tiere dem Tierarzt für eine Sektion zu übergeben. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion nach einem Seuchenfall sind deshalb unerlässlich.
Weitere Massnahmen
Gegen die VKH kann geimpft werden. Ein entsprechender Impfstoff ist in der Schweiz zugelassen und wird als Notfallmassnahme in verseuchten Gebieten eingesetzt. Die Impfung ist aber auch zur Vorbeugung in Beständen mit Ausstellungstieren empfohlen. Für Ausstellungen im Kanton Graubünden gilt ab sofort eine Impfpflicht.
Weitergehende Informationen sind auf der
Webseite des Bundesamts für Lebensmitteilsicherheit und Veterinärwesen publiziert.
Auskunftsperson:
Giochen Bearth, Kantonstierarzt, Tel. 081 257 24 11, E-Mail
Giochen.Bearth@alt.gr.ch
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit