Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit der Teilrevision soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass ab 1. Januar 2021 auf Schiessanlagen nur noch in künstliche Kugelfangsysteme und nicht mehr direkt ins Erdreich geschossen werden darf. Künstliche Kugelfangsysteme sind Voraussetzung für den Erhalt von Bundesbeiträgen an die spätere Altlastensanierung.
Der Bund leistet namhafte Beiträge an die Sanierung von Schiessanlagen, die mit den giftigen Schwermetallen Blei und Antimon belastet sind. Die Bundesbeiträge belaufen sich aktuell auf 40 Prozent der Sanierungskosten beziehungsweise auf 8000 Franken pro Scheibe bei 300-Meter-Schiessanlagen. Um diese Beiträge zu erhalten, darf ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr ins Erdreich geschossen werden.
Grosser Sanierungsbedarf
Im Kanton Graubünden sind rund die Hälfte der Schiessanlagen noch nicht mit künstlichen Kugelfangsystemen (KFS) ausgerüstet. Die Bundesbeiträge für altlastenrechtliche Massnahmen verfallen, wenn Schiessanlagen ohne entsprechende Ausrüstung mit KFS nach erwähntem Zeitpunkt weiterbetrieben werden. Dem Kanton Graubünden und den Gemeinden würden in diesem Fall gemäss aktueller Schätzung Bundesbeiträge von durchschnittlich rund 60 000 Franken pro Anlage für die altlastenrechtliche Sanierung von Schiessanlagen entgehen, was beim heutigen Stand rund 4,4 Millionen Franken ausmachen würde.
Hohe Ausfallkosten verhindern
Da die Sanierungskosten zum grossen Teil nicht den Verursachern übertragen werden können, würden für den Kanton und die Standortgemeinden hohe Ausfallkosten anfallen. Um diese Ausfallkosten zulasten des Kantons und der betroffenen Standortgemeinden zu vermeiden, ist die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage notwendig. Es besteht daher ein grosser und zeitlich dringender Handlungsbedarf, Schiessanlagen entsprechend auszurüsten. Gemäss Revisionsvorlage sind Schiessanlagen, welche bis zum 31. Dezember 2020 nicht mit KFS ausgerüstet sind, von Gesetzes wegen gesperrt. Wird die Sperrung missachtet, sind die Ausfallkosten von den Standortgemeinden, welche für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und die Kontrolle der Sperrung zu sorgen haben, vollumfänglich zu tragen.
Beilagen:
Botschaft
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Jon Domenic Parolini, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, Tel. 081 257 27 12 (erreichbar von 10:00 bis 11:00 Uhr),
E-Mail
Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
- Remo Fehr, Leiter Amt für Natur und Umwelt, Tel. 081 257 27 41, E-Mail
Remo.Fehr@anu.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement