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Die verantwortlichen Gemeinden sollen bei der Sanierung von Bushaltestellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz vom Kanton auch finanziell unterstützt werden. Die Regierung hat eine Botschaft für einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken verabschiedet.

Um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu gewährleisten, sind grundsätzlich alle neuen und bestehenden Bushaltestellen bzw. Bushaltekanten hindernisfrei auszugestalten. Im Kanton genügen bis anhin nur wenige Bushaltestellen den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Anpassungsfrist für bestehende Bauten und Anlagen ist auf 20 Jahre nach Inkraftsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes festgelegt. Sie läuft folglich am 31. Dezember 2023 ab.

Die Regierung hat im März 2019 eine Arbeits- und Berechnungshilfe für die Gemeinden zur Anpassung der Bushaltestellen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ausarbeiten lassen und im Grundsatz festgelegt, dass die Gemeinden für ihre Aufgabenerfüllung mit erhöhten kantonalen Mitteln unterstützt werden sollen. In einer separaten Botschaft an den Grossen Rat beantragt die Regierung nun für die vorgesehene Subventionierung von baulichen Anpassungen an Bushaltestellen nach Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes um Genehmigung eines Rahmenverpflichtungskredits von 25 Millionen Franken. Projekte, die Bushaltebuchten an Kantonsstrassen betreffen, bilden nicht Bestandteil dieses Rahmenverpflichtungskredits. Sie werden aus der Spezialfinanzierung Strassen subventioniert. Ziel der erhöhten Förderung durch den Kanton bildet dabei die fristgerechte Sanierung der Bushaltestellen bis Ende 2023.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Dezembersession 2019 beraten.

Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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