Der Bundesrat hat am Freitag im Rahmen seiner Kompetenz im Epidemiengesetz eine Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Sämtliche Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden sind untersagt. Der Kanton Graubünden hat die in seiner Zuständigkeit liegende Risikoabwägung für Anlässe mit weniger als 1000 Personen präzisiert und mit der Stadt Chur koordiniert. Das Informationsbedürfnis der Gemeinden und Veranstalter ist gross. Die vom Kanton veranlassten notwendigen Massnahmen sind restriktiv, stossen aber auf Verständnis. Derzeit sind in Graubünden vier weitere Personen positiv getestet worden. Weitere Verdachtsfälle werden abgeklärt.
Die kantonalen Behörden haben die Richtlinien für die Durchführung oder Absage von Anlässen präzisiert. So sind Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden, aber überregionalem Charakter oder internationaler Beteiligung grundsätzlich untersagt. Kleinere, regionale Anlässe werden gemäss Risikoabschätzung von den kantonalen Gremien einzelfallmässig beurteilt. Analog der Regelung der Stadt Chur wird grundsätzlich empfohlen, auf Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen zu verzichten.
Seit Freitagabend laufen die Drähte beim Teilstab des Kantonalen Führungsstabes heiss. Das Informationsbedürfnis von Gemeinden und Veranstaltern ist sehr hoch. Das auf der Webseite des Kantons aufgeschaltete Kontaktformular bewährt sich und wird rege benutzt.
Ganze Familie betroffen – weitere Verdachtsfälle in Abklärung
Im Umfeld der beiden Kinder einer italienischen Familie, die letzte Woche positiv getestet wurden und sich in medizinischer Obhut befinden, sind vier weitere Personen, welche alle bereits isoliert waren, positiv getestet worden. Sie befinden sich jedoch in entsprechend gutem Zustand. Insgesamt sind derzeit in Graubünden von 76 getesteten Personen 43 negativ befunden, 6 wie erwähnt positiv und 27 noch in Abklärung.
Vergleich von Corona und Grippe nur bedingt möglich
In der Schweiz sterben jährlich im langjährigen Durchschnitt etwa 1500 Menschen an der Grippe. Das Coronavirus ist ähnlich gefährlich. Nach aktuellem Wissensstand werden die meisten Betroffenen nach 1-2 Wochen Krankheit wieder genesen oder nur leichte Symptome spüren. Im Unterschied zur Grippe können aber die besonders gefährdeten Menschen, also Leute mit Vorerkrankungen oder Ältere sowie das Gesundheitspersonal, sich nicht durch eine Impfung schützen. Und weil noch niemand diese neue Atemwegserkrankung durchgemacht hat, besteht auch keine sogenannte Herdenimmunität, so dass sich das Virus exponentiell ausbreiten kann.
Notwendigkeit der Massnahmen ausgewiesen
Ein Regionalspital wie beispielsweise Schiers mit 40 Einzelzimmern wäre bestens für eine Epidemie ausgerüstet. Wenn jedoch von den rund 15 000 im Prättigau lebenden Personen 1 Prozent der Bevölkerung aufgrund der Coronaviruserkrankung ins Spital müsste, ergäbe dies 150 Fälle. Das Gesundheitswesen in Graubünden ist derzeit aufgrund der Wintersaison und der saisonalen Grippe voll ausgelastet, Spitäler und Grundversorger arbeiten auf Hochtouren. Um genügend Spitalplätze für die Schwächsten in unserer Gesellschaft zur Verfügung zu haben, unternehmen die Gesundheitsbehörden deshalb alles, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Dies erweist sich am Anfang einer Epidemie am wirksamsten. Daneben kann die Bevölkerung mit der Anwendung der allgemeinen Hygienemassnahmen mithelfen, sowohl das Coronavirus als auch die saisonale Grippe zu bekämpfen.
Webseite wird laufend ergänzt
Gemeinden, Veranstaltern, Medien steht auf der Webseite www.gr.ch/coronavirus neben aktuellen Informationen ein Kontaktformular zur Verfügung. Die zuständigen Behörden sind bemüht, alle Fragen rasch zu beurteilen. Das Informationsbedürfnis ist derzeit sehr gross. Ab Sonntag wird die Auskunftsstelle zusätzlich verstärkt, unter anderem mit Angehörigen des Zivilschutzes.
Auskunftsperson:
- Peter Peyer, Regierungsrat, Tel. 079 629 00 85, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei