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Die Auswirkungen auf den Kultur- und Sportbereich durch die Ausbreitung des Coronavirus sind einschneidend. Die Regierung hat deshalb ergänzend zum Unterstützungsprogramm des Bundes Massnahmen ergriffen, um für die Kultur 3 Millionen Franken und für den Sport 1 Million Franken zur Verfügung zu stellen.

Unterstützung für den Sport
Der Bund unterstützt den Schweizer Sport mit insgesamt 100 Millionen Franken: 50 Millionen Franken für den Bereich des professionellen Sports als zinslose Darlehen und 50 Millionen Franken als nichtrückzahlbare Beiträge für den Breitensport. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für Sportorganisationen ist jedoch ausschliesslich möglich bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Überschuldung) der Organisation und nach Ausschöpfung der zumutbaren Selbsthilfemassnahmen.

Um einen Leistungsabbau im Breiten- und Leistungssport zu verhindern und das vielfältige Sportangebot für die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen in den Bündner Gemeinden zu erhalten, unterstützt die Regierung die Bündner Sportverbände und ihre stark belasteten Mitgliedsvereine. Subsidiär und ergänzend zu den Bundesmassnahmen soll den Bündner Sportverbänden zur Liquiditätserhaltung und zur teilweisen Ausfallentschädigung ein ausserordentlicher Pauschalbeitrag von gesamthaft 1 Million Franken zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) ein entsprechender Nachtragskredit zu Lasten der allgemeinen Staatsmittel beantragt. Es liegt dabei in der Verantwortung der jeweiligen Verbände, mit diesem Betrag bedürfnis- und sportartengerecht ihre jeweiligen Mitgliedsvereine zu unterstützen. Die Höhe des Pauschalbeitrags pro Verband richtet sich nach den J+S Auszahlungen des jeweiligen Verbands, der Anzahl Mitglieder und der Anzahl Mitgliedsvereine.

Unterstützung für die Kultur
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket im Umfang von 280 Millionen Franken für die Kultur beschlossen. Am 06. April 2020 hat der Bund mitgeteilt, dass die finanziellen Hilfen sowie die Richtlinien zur Umsetzung der Massnahmen nun bereitstehen. Rund 5 Millionen Franken stehen für den Kanton Graubünden zur Verfügung. Wovon rund 3 Millionen Franken als Ausfallentschädigungen und rund 2 Millionen Franken als Soforthilfe (Darlehen) bereitgestellt werden. Die Regierung des Kantons Graubünden beabsichtigt ebenfalls 3 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen zu sprechen. Auch hierfür wird der GPK ein Nachtragskredit beantragt. Der Kanton wird die ersten Auszahlungen vornehmen können, sobald die Leistungsvereinbarung mit dem Bund, welche die Modalitäten regelt, unterzeichnet ist.

Es gibt für Kulturschaffende, für Kulturunternehmen und -institutionen sowie auch für Kulturvereine im Laienbereich verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu beantragen. Je nach Art der Unterstützung sind unterschiedliche Stellen zuständig. Gesuche um Nothilfen für Kulturschaffende zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten werden vom Verein Suisseculture Sociale geprüft. Gesuche um Finanzhilfen für Laienvereine im Kulturbereich werden von den zuständigen Dachverbänden bearbeitet. Über Gesuche um Liquiditätshilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sowie über Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende entscheidet der jeweilige Kanton. Die entsprechenden Gesuchformulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Kulturförderung Graubünden aufgeschaltet.

Auskunftsperson: 
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, Tel. +41 81 257 27 02, E-Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch


Gremium: Regierung 
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

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