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Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern, hebt das generelle Feuerverbot auf und genehmigt Projekte zur Waldbrandprävention sowie zur Strassenkorrektion der Cavadurastrasse. Ausserdem entscheidet sie über die Verteilung des Alkoholzehntels, der Alkoholpatentgebühren und der Bettagskollekte 2020.

Geplante Verordnungsänderung der Krankenversicherung liegt nicht in der Kompetenz des Bundes

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern. Die geplanten Änderungen des Bundes in der Verordnung über die Krankenversicherung betreffen einerseits die Planungskriterien und andererseits die Bestimmungen zur Tarifermittlung bei einem bestimmten Vergütungsmodell.
Die Regierung lehnt die vorgeschlagene Verordnungsänderung aus mehreren Gründen ab. Allem voran ist sie der Meinung, dass der Bund nicht über die Kompetenz verfügt, durch Mindestanforderungen an die Qualität die medizinische Versorgung beziehungsweise die Erbringung von Gesundheitsleistungen in den Kantonen zu regeln. Diese Kompetenz steht ausschliesslich den Kantonen zu. Weiter ist die Regierung der Auffassung, dass die vorgesehene Änderung zahlreiche weitere Bestimmungen enthält, welche in die Planungshoheit der Kantone eingreifen und im Ergebnis den Zugang der Bevölkerung in Kantonen mit einer dezentralen Besiedelung erschweren oder behindern. Ausserdem sieht die Regierung ganz grundsätzlich keinen Bedarf für eine Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung. Die aktuell in der Verordnung enthaltenen Vorgaben setzen die gesetzlich vorgegebenen einheitlichen Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit in zweckmässiger und ausreichender Weise um.
Falls die Änderung der Verordnung dennoch durchgeführt werden soll, beantragt die Regierung einige Streichungen und Anpassungen am Vernehmlassungsentwurf.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departement des Innern

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern.

Feuerverbot im Kanton wird aufgehoben

Das seit dem 25. März 2020 geltende generelle Feuerverbot wird per sofort aufgehoben. Anfangs Mai haben überall im Kanton Niederschläge zu einer Verminderung der Trockenheit und damit zu einer Reduzierung der Wald- und Flurbrandgefahr beigetragen. Das Feuerverbot wurde auch ausgesprochen, um im Zusammenhang mit der Coronapandemie eine zu grosse Belastung der Feuerwehr und seiner Partnerorganisationen zu vermeiden. Da die Fallzahlen im Kanton Graubünden erheblich gesenkt werden konnten, besteht auch hier kein Grund mehr, am Feuerverbot festzuhalten.

Das seit dem 25. März 2020 geltende generelle Feuerverbot wird per sofort aufgehoben.

Regierung genehmigt Projekt zur Instandstellung von Erschliessungen und zur Waldbrandprävention

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandstellung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2020" verschiedener Gemeinden. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag von 13,3 Millionen Franken.
Das Projekt beinhaltet die Instandstellung von insgesamt 74,9 Kilometer Waldstrassen und Maschinenwegen, verteilt auf 68 Einzelobjekte. Damit wird die Erschliessung von rund 11 000 Hektaren Schutzwald und von rund 3000 Hektaren weiteren Waldes verbessert. Zudem enthält das Projekt die Erstellung von fünf neuen Löschwasserbecken: je eines in Domat/Ems, Haldenstein, Pontresina und zwei in Fläsch. In Celerina wird eine Löschwasserleitung mit zwei Hydranten zur Waldbrandbekämpfung erstellt. Weiter beinhaltet dieses Sammelprojekt die Instandstellung eines durch ein Unwetter beschädigtes Löschwasserbecken in Val Müstair sowie die Beschaffung von Löschmaterial für die 12 regionalen Waldbrandstützpunkte der Feuerwehren.

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandstellung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2020" verschiedener Gemeinden.

Strassenkorrektion der Cavadurastrasse

Die Regierung genehmigt das Projekt zur Strassenkorrektion der Cavadurastrasse. Sie ist eine kantonale Verbindungsstrasse und erschliesst die zur Gemeinde Grüsch gehörende Fraktion Cavadura. In den letzten Jahren wurden lediglich die notwendigen Unterhaltsarbeiten an der Strasse ausgeführt.
Im Rahmen des Projekts soll der Oberbau der Cavadurastrasse erneuert und deren Geometrie verbessert werden. Die Fahrbahn wird auf 3,5 Meter verbreitet. Verschiedene Kreuzungsmöglichkeiten sollen ein sicheres Kreuzen der Fahrzeuge und eine erhöhte Sicherheit des Langsamverkehrs gewährleisten. Zudem sollen bestehende Blocksteinmauern und Steinkörbe abgebrochen und durch zurückversetzte Schwergewichtsstützmauern oder Einschnittböschungen ersetzt werden. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 9,2 Millionen Franken.

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© Bundesamt für Landestopografie

Die Regierung genehmigt das Projekt zur Strassenkorrektion der Cavadurastrasse.

Beiträge aus dem Alkoholzehntel und den Alkoholpatentgebühren

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 408 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 659 726 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 408 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.

Bettagskollekte 2020

Der Ertrag der Bettagskollekte 2020 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel folgenden Organisationen, die  Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen und aufgrund der aktuellen Lage besonders gefordert sind, zugesprochen: dem Verein Elternnotruf Zürich, der Stiftung Pro Juventute Schweiz – Beratung + Hilfe 147 und der Stiftung Frauenhaus Graubünden. Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 20. September 2020 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. In der Rechnung 2019 belief sich die Kollekte auf 25 500 Franken. Für 2020 wird mit einer Kollekte in der gleichen Grössenordnung gerechnet.

Der Ertrag der Bettagskollekte 2020 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel folgenden Organisationen zugesprochen: dem Verein Elternnotruf Zürich, der Stiftung Pro Juventute Schweiz – Beratung + Hilfe 147 und der Stiftung Frauenhaus Graubünden.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden