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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Justizvollzugsgesetzes für die Vernehmlassung frei. Im Gesetzesentwurf werden insbesondere die bundesrechtlichen Änderungen umgesetzt und die Entwicklungen in der Justizvollzugspraxis berücksichtigt.

Das Justizvollzugsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt und bedarf keiner grundlegenden Überarbeitung. Anzupassen sind lediglich einzelne Bestimmungen, um den seit dem Inkrafttreten des Justizvollzugsgesetzes erfolgten bundesrechtlichen Änderungen und den zwischenzeitlichen Entwicklungen in der Justizvollzugspraxis Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Änderungen betreffen primär die Übertragung von Vollzugsaufgaben an externe Dritte, die Bearbeitung von Personendaten und den Rechtsschutz.

Delegation von Vollzugsaufgaben
Die Strafvollzugsbehörden ziehen für die Erfüllung ihrer Vollzugsaufgaben in verschiedenen Bereichen amtliche sowie private Leistungserbringer heran, die ausserhalb der Zentralverwaltung stehen. Die Bandbreite dieser Kooperationsformen reicht von der Abwicklung eines Einzelvertrags bis hin zu langfristigen Kooperationen mit dezentralen kantonalen Leistungserbringern wie den Psychiatrischen Diensten Graubünden. Neben diesen traditionellen Formen der Zusammenarbeit zeichnet sich ab, dass die Kantone im Straf- und Massnahmenvollzug zukünftig vermehrt zusammenarbeiten werden, indem sie einen Verein gründen, von dem sie vollzugsrechtliche Leistungen beziehen. Mit Blick auf diese Entwicklung und die anhaltend grosse Bedeutung von externen Leistungserbringern erscheint es angezeigt, im Justizvollzugsgesetz diese Kooperationsformen besser abzubilden.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 3. August 2020 bis zum 3. November 2020. Die Unterlagen dazu sind auf den Webseiten des Kantons oder des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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