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Seit Beginn der Massnahmen von Bund und Kantonen zur Eindämmung von COVID-19 hat die Bündner Wirtschaft von einer Reihe von staatlichen Unterstützungsmassnahmen profitiert. Die von der Bündner Regierung ergriffenen Massnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie haben die Bundesmassnahmen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung und der Erwerbsausfallentschädigung optimal ergänzt. Die Erfahrungen im Bündner Tourismus diesen Sommer lassen verhalten optimistisch auf die bevorstehende Wintersaison blicken. Vorschläge für längerfristig ausgelegte Massnahmen sind in Erarbeitung.

Die COVID-19-Pandemie stellt die Bündner Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Die Regierung hat im März und April 2020 – in Ergänzung zu den umfangreichen Bundesmassnahmen – gezielte Sofortmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Einerseits stellte die Regierung Solidarbürgschaften für Bündner Unternehmen zur Verfügung. Ein halbes Jahr nach Beginn des Lockdowns haben 25 Unternehmen eine kantonale Solidarbürgschaft in Anspruch genommen. Insgesamt beläuft sich die Höhe der gesprochenen Solidarbürgschaften auf 11,4 Millionen Franken. Die durchschnittliche Bürgschaftshöhe beträgt 455 000 Franken. Andererseits hat die Regierung einen Fonds zur Entschädigung von wirtschaftlichen Härtefallen eingerichtet. Bisher haben 50 Unternehmen von einer Härtefallentschädigung von durchschnittlich 15 160 Franken profitiert. Insgesamt wurden 758 000 Franken gesprochen.

Rund 200 Millionen Franken an Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigung ausbezahlt
Von grosser Bedeutung für die Unternehmen und Selbstständigen im Kanton Graubünden waren die Kurzarbeitsentschädigung sowie die Erwerbsersatzentschädigung. Die Sozialversicherungs-anstalt Graubünden hat bis am 17. September 2020 insgesamt 5731 Gesuche erhalten und verarbeitet. Für Coronavirus-bedingte Erwerbsausfälle wurde ein Leistungsvolumen von 41,9 Millionen Franken (Stand 18. September 2020) ausbezahlt. Darin nicht enthalten sind Coronavirus-bedingte Erwerbsausfallentschädigungen, welche Mitglieder von Verbandsausgleichskassen erhalten haben.

Die Arbeitslosenkasse Graubünden sowie die Zahlstellen der beiden Gewerkschaftskassen UNIA und SYNA in Chur haben seit Mitte März 2020 Kurzarbeitsentschädigung im Betrag von rund 160 Millionen Franken an knapp 4500 Betriebe ausgerichtet. Während in den Monaten April bis Juni jeweils noch zwischen 2600 und 3300 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung abrechneten, sank diese Zahl im Juli auf 1575, im August auf 784 und im September (bis und mit 18. September 2020) auf 608 Betriebe.

Attraktives Tourismusangebot spricht Schweizer Gäste an
Die Zahl der Logiernächte in Graubünden im Juli 2020 ist insgesamt mit einem Plus von 13,2 Prozent (Schweiz: -26,4%) gegenüber dem Vorjahr sehr erfreulich. Der Anteil der Schweizer Gäste betrug im Juli 82 Prozent (2019: 62%). Dieses Gesamtbild ist aber trügerisch, denn je nach Destination und Gästesegment ist die Bilanz sehr unterschiedlich. So blieben beispielsweise die Gäste aus Fernmärkten praktisch aus, während der Kongress-, Messe- sowie Städtetourismus stark unter den gegebenen Umständen leidet. Gleichzeitig sind Feriendestinationen mit traditionell hohem Schweizer Gästeanteil oder guten Angebot an Parahotellerie gut durch den Sommer gekommen.

Die Sommerkampagne von Graubünden Ferien hat dazu beigetragen, dass auch Graubünden im nationalen Wettbewerb um Schweizer Gäste aktiv in Erscheinung treten konnte. Die Kampagne mit den sympathischen Werbeikonen Gian & Giachen hat sich deutlich von anderen Botschaften abgehoben. Das touristische Angebot mit vielen Wanderwegen und Biketrails, aber auch herausragende Gastronomie- sowie Beherbergungsangebote haben viele Schweizer Gäste angesprochen. In Graubünden fanden die Gäste genügend Distanz und Individualität.

Weitere Impulse und langfristige Massnahmen
Der weitere Verlauf der Pandemie und damit auch der Konjunktur ist mit grosser Unsicherheit behaftet. Für eine zweckmässige Definition von mittel- bis langfristig wirkenden Massnahmen hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) zwei aufeinander abgestimmte Teilprojekte in Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden sowie der Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden lanciert. Erste Ergebnisse dieser intensiven Arbeiten wurden dem DVS eingereicht. Vorschläge für langfristige Massnahmen werden bis im Frühling 2021 erwartet. Das DVS wird diese prüfen und daraus mögliche Strukturmassnahmen ableiten.

Mit Blick auf die bevorstehende Wintersaison wird derzeit die finanzielle Unterstützung von weiteren Sondermassnahmen von Graubünden Ferien sowie von GastroGraubünden geprüft. Zudem plant die Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden zusammen mit Branchenpartnern sowie unter Einbezug des Gesundheitsamts Informationsveranstaltungen in zehn Destinationen mit dem Ziel, auf die Bedeutung und Umsetzung von Schutzkonzepten und weitere Massnahmen hinzuweisen. Es obliegt jedem einzelnen Unternehmen, eigenverantwortlich für den Schutz seiner Kunden und Mitarbeitenden zu sorgen.

Gemeinsam die Herausforderungen meistern
Der seit Beginn März institutionalisierte Austausch zwischen dem DVS, dem Departement für Finanzen und Gemeinden und den Präsidenten der Wirtschafts- und Branchenverbände wird im Rahmen des Runden Tischs weitergeführt. Auch der Austausch zwischen den Wirtschaftsverbänden und dem Gesundheitsamt Graubünden wurde verstärkt, damit vorhandene Informationen und Vorgaben, aber auch Anliegen seitens der Wirtschaft besprochen werden können.

Taktgeber für den weiteren wirtschaftlichen Verlauf, sowohl im Tourismus als auch in der Industrie, werden die epidemiologische COVID-19-Lage und die damit verbundenen staatlichen Massnahmen sein. Die Unsicherheit in Bezug auf den weiteren Verlauf der Pandemie hemmt einerseits die Investitionsbereitschaft in der Industrie und zeitigt Auswirkungen auf die Auftragslage. Andererseits hängt auch das Reiseverhalten von in- und ausländischen Gästen, auch in der kommenden, für die Tourismuswirtschaft bedeutenden Wintersaison massgeblich vom Pandemieverlauf ab.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch 


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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