Regierungsmitteilung vom 17. Dezember 2020
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Die Regierung setzt zwei Gesetze und entsprechende Verordnungen per 1. Januar 2021 in Kraft. Zudem stellt sie das Zustandekommen eines Referendums fest und genehmigt den Bau und Betrieb einer Kraftwerkanlage der Repower AG.
Mehr Handlungsspielraum für die Regionen
Die Regierung setzt
die vom Grossen Rat in der Junisession 2020 beschlossene Teilrevision des
Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE)
per 1. Januar 2021 in Kraft. Auf der Basis des revidierten Gesetzes erlässt die
Regierung zudem die Teilrevision der Verordnung über die Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (VWE). Damit werden die rechtlichen
Grundlagen geschaffen, dass ab Januar 2021 die Neukonzeption des
Regionalmanagements umgesetzt werden kann.
Die Neukonzeption
des Regionalmanagements sieht vor, dass die Regionen bei der Erarbeitung und
Umsetzung der strategischen Grundlagen mehr Verantwortung und Flexibilität
erhalten. Die Regionen werden sich künftig an der Finanzierung der
Regionalentwicklungsstellen beteiligen. Der Kanton Graubünden unterstützt die
Regionen mit einem Sockelbeitrag für den Grundbetrieb sowie mit einem Beitrag
von maximal 50 Prozent an die Personalkosten für die Regionalentwicklungsstellen.
Die Umsetzung des
Regionalmanagements in den Regionen wird mittels eines Leistungsauftrags
zwischen dem Kanton und den einzelnen Regionen geregelt. Mit Inkrafttreten der
GWE‑Teilrevision können die Regionen nun Anträge um Finanzierung der
Regionalentwicklungsstellen beim Kanton stellen.
Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Junisession 2020 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) per 1. Januar 2021 in Kraft.
Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation tritt in Kraft
Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in
Graubünden wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig erlässt die
Regierung eine darauf basierende Verordnung. Die neuen gesetzlichen
Vorgaben enthalten die nötigen Bestimmungen zur Bildung eines
Rahmenverpflichtungskredits von 40 Millionen Franken und regeln die
Grundsätze zur Verwendung des Kredits, um die digitale Transformation im Kanton
Graubünden zu fördern.
Gemäss Verordnung ist für die Genehmigung eines
Förderungsgesuchs zentral, dass es sich beim Vorhaben tatsächlich um ein
Transformationsprojekt handelt. Einerseits geht es um Vorhaben mit dem Ziel,
Veränderungen in Prozessen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen,
die dank digitaler Technologien möglich werden, zu bewirken. Andererseits soll
es auch um Vorhaben gehen, die Arbeits- und Fachkräfte befähigen, solche
Veränderungen einzuleiten und umzusetzen.
Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Auftrag für elektronische Plattform für Baugesuche vergeben
Um eine effiziente
Einreichung und Bearbeitung der Baugesuche im Kanton Graubünden
sicherzustellen, ist eine elektronische Plattform (Web‑Lösung) geplant, welche
eine durchgehende Transparenz über das Baubewilligungsverfahren für Baugesuche
innerhalb und ausserhalb der Bauzone sicherstellt. Im Rahmen der
E-Government-Strategie 2019 bis 2023 hat die Regierung dieses Vorhaben als
strategisches Projekt definiert, welches entsprechend mit hoher Priorität
umzusetzen ist. Dazu vergibt sie nun den Auftrag für die Gesamtprojektleitung
an die Balser & Hoffmann AG aus Zürich. Die Kosten für die
Gesamtprojektleitung betragen rund 896 000 Franken.
Über die Plattform
können die Gesuchstellenden ihre Baugesuche sowie die dazugehörenden Unterlagen
(Pläne, Gesuche für Zusatzbewilligungen, usw.) in einheitlicher Form
elektronisch einreichen und den aktuellen Projektstatus einsehen. Die Plattform
soll von allen Gemeinden des Kantons Graubünden und von den interessierten
kantonalen Amtsstellen genutzt werden. Sämtliche am Baubewilligungsprozess
teilnehmenden und zugriffsberechtigten Stellen können auf der Plattform
Informationen zum Baugesuch einsehen und Dokumente hochladen. Die Verwaltung
hat zusätzlich die Möglichkeit, Statusänderungen, Zuständigkeiten und Aktionen
zu den Baugesuchen zu kommunizieren. Im Weiteren ist eine Anbindung an das
Geografische Informationssystem sowie an das zentrale Gebäude- und
Wohnungsregister geplant.
Um eine effiziente Einreichung und Bearbeitung der Baugesuche im Kanton Graubünden sicherzustellen, ist eine elektronische Plattform (Web‑Lösung) geplant, welche eine durchgehende Transparenz über das Baubewilligungsverfahren für Baugesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzone sicherstellt.
Referendum gegen die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge zustande gekommen
Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über die Aufhebung
des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge vom 26. August 2020 ist mit 2837 gültigen
Unterschriften zustande gekommen. Die Volksabstimmung über diese Vorlage findet
am 13. Juni 2021 statt.
Das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über die Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge vom 26. August 2020 ist mit 2837 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Volksabstimmung über diese Vorlage findet am 13. Juni 2021 statt.
Grünes Licht für neues Wasserkraftwerk der Repower AG
Die Regierung erteilt der Repower AG für den Bau und Betrieb des Kraftwerks (KW)
Taschinas II die erforderlichen Bewilligungen. Die Repower beabsichtigt, die
Wasserkraft des Taschinas- beziehungsweise des Schmittnerbachs auf dem
Gemeindegebiet von Grüsch und Seewis in einer weiteren Stufe, im KW Taschinas II, zur Stromerzeugung zu nutzen. Dazu soll einerseits das im bestehenden KW Taschinas I turbinierte Wasser ab dessen Zentrale bis zur Landquart genutzt
werden. Dadurch entsteht eine neue Restwasserstrecke von rund 1,5 Kilometer,
davon rund 1,3 Kilometer im Taschinasbach und 200 Meter in der Landquart.
Andererseits soll ab der Fassung des bestehenden, jedoch ausser Betrieb
stehenden KW Lietha der Taschinasbach gefasst und ins System des KW Taschinas II eingeleitet werden. Für das KW Taschinas II ist eine installierte Leistung
von rund 1,5 Megawatt sowie eine jährliche Produktion von 5 Gigawattstunden geplant.
Die Regierung erteilt der Repower AG für den Bau und Betrieb des Kraftwerks (KW) Taschinas II die erforderlichen Bewilligungen.
Kantonsbeitrag für neuen Werkhof in Vicosoprano
Die Regierung sichert der Gemeinde Bregaglia für die
Realisierung eines neuen Werkhofs einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 900 000 Franken zu. Der Werkhof in Vicosoprano soll als Hauptbasis für den Forst-
und Werkbetrieb errichtet werden, während die bestehenden Magazine in Bondo,
Maloja und Stampa hauptsächlich für den Werkdienst als Aussenposten erhalten bleiben
beziehungsweise minimal ausgebaut werden sollen. Aufgrund der Folgen des
Bergsturzereignisses im Jahr 2017 hat die Gemeinde entschieden, auf den
vorgesehenen Ausbau des Magazins in Bondo zu verzichten. Die Gesamtkosten des
Projekts betragen rund 2,6 Millionen Franken.
Mit dem Zusammenschluss der fünf Gemeinden Bondo, Castasegna, Soglio,
Stampa und Vicosoprano zur Gemeinde Bregaglia im Jahr 2010 wurden auch die
bisherigen drei Forst- und Werkbetriebe im Tal zu einem gemeinsamen Forst- und
Werkbetrieb zusammengelegt. Die vier vorhandenen Werkhöfe beziehungsweise
Magazine in Bondo, Maloja, Stampa und Vicosoprano genügen in Bezug auf die
Platzverhältnisse den heutigen Anforderungen nicht mehr.
© Alder
Clavuot Nunzi Architekten GmbH
Die Regierung sichert der Gemeinde Bregaglia für die Realisierung eines neuen Werkhofs einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 900 000 Franken zu.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden