Der Bundesrat beabsichtigt, die Schliessung von Restaurants sowie Kultur‑, Sport‑ und Freizeitanlagen bis Ende Februar zu verlängern. Der für den 13. Januar 2021 angekündigte Entscheid trifft den Tourismuskanton Graubünden mit voller Wucht. Es braucht daher rasch weitere finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes. Der Kanton Graubünden hat den Bundesrat bereits mehrfach aufgefordert, weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der betroffenen Betriebe zu beschliessen.
Die angekündigten Massnahmen des Bundesrates sind für den Kanton Graubünden eine Hiobsbotschaft. Gastronomiebetriebe (Hotels und Restaurants, auch in Skigebieten) sowie Betreiber von Kultur‑, Sport‑ und Freizeitanlagen trifft dieser Entscheid besonders hart. Den betroffenen Betrieben muss rasch eine Perspektive geboten werden.
Graubünden fordert weitere finanzielle Hilfen des Bundes
Die Verlängerung der Bundesmassnahmen fällt mitten in die volkswirtschaftlich bedeutende Wintersaison. Die Hauptlast zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Tourismussektor. Wertschöpfung geht vornehmlich in den behördlich geschlossenen Sektoren wie der Gastronomie, der Freizeit‑ und Kulturbranche sowie verwandten Branchen verloren. Damit ist klar, dass vom Wintertourismus abhängige Volkswirtschaften besonders hart vom Entscheid getroffen sind. Der Kanton hat den Bundesrat daher bereits mehrfach aufgefordert, rasch zusätzliche Hilfen für die besonders betroffenen Kantone beziehungsweise besonders betroffenen Branchen wie der Wintertourismus zur Verfügung zu stellen.
Mit der Ankündigung des Bundesrats vom Mittwoch 6. Januar 2021 hat das Anliegen des Kantons an Dringlichkeit zugenommen. Die betroffenen Unternehmen und Branchen brauchen dringend eine Zukunftsperspektive. Es ist daher zu begrüssen, dass der Bundesrat wie vom Kanton Graubünden gefordert, bereits an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 und nicht erst am 20. Januar 2021 über weitere landesweite Hilfsmassnahmen entscheiden wird.
Koordinierte Hilfen zwischen Bund und Kantonen nötig
Der Kanton ist bereit, ergänzend zu den Bundesmassnahmen, weitere kantonale Unterstützungshilfen zur Verfügung zu stellen. So hat die Regierung die Ausführungsverordnung zur Covid‑Härtefallverordnung des Bundes bereits im Dezember 2020 erlassen und auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Den erforderlichen Kredit von brutto 39 Millionen Franken hat sie bei der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates beantragt. Allfällig nötige weitere Anpassungen und Ergänzungen werden unverzüglich an die Hand genommen. Anzustreben sind primär weiterhin bundesweite Lösungen, welche vom Bund mitfinanziert werden. Kantonale Alleingänge beziehungsweise mit dem Bund nicht abgestimmte Vorgehen sind nicht zielführend und abzulehnen. Die Erfahrungen aus der ersten Welle letzten Frühling haben dies deutlich gezeigt. Kantons‑ und Bundesmassnahmen müssen Hand in Hand gehen, es braucht eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten.
Kanton unterstützt die Bündner Wirtschaft nach Kräften
Die Regierung trifft sich seit dem Ausbruch der Corona‑Pandemie regelmässig mit den Spitzen der Bündner Wirtschaft im Rahmen eines Runden Tisches. Im vergangenen Jahr hat der Kanton Graubünden die Wirtschaft, den Tourismus, den Sport, die Kultur, den Verkehr sowie Gesundheits‑ und Pflegeeinrichtungen mit finanziellen Beiträgen grosszügig unterstützt und wird es wo nötig auch im neuen Jahr tun. Die Jahresrechnung 2020 dürfte Covid‑bedingt mit Zusatzausgaben in der Grössenordnung von 65 Millionen Franken belastet werden. Die finanziellen Auswirkungen der Covid‑Pandemie werden sich auch in der Jahresrechnung 2021 niederschlagen. Aktuell werden die Zusatzbelastungen für das Rechnungsjahr 2021 auf rund 90 Millionen Franken geschätzt. Davon entfallen circa 50 Millionen Franken auf Steuerausfälle des Steuerjahres 2020.
Auskunftspersonen
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E‑Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch
Die Auskunftspersonen stehen zwischen 15:45 Uhr und 16:30 Uhr zur Verfügung.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden